Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Für die Abmeldung Ihres Autos brauchen Sie folgende Unterlagen:
Tipp: Wenn Sie gleichzeitig ein anderes Fahrzeug zulassen möchten, finden Sie weitere Informationen in unserem Artikel zum Thema Auto anmelden.
Anders als bei der Zulassung oder Ummeldung, können Sie Ihr Auto an jeder Zulassungsstelle in Deutschland abmelden. Es kann allerdings sein, dass Sie etwas mehr zahlen müssen, wenn Sie zu einer Zulassungsbehörde in einem anderen Landkreis fahren.
Jeder darf ein Auto abmelden! Die Abmeldung muss somit nicht unbedingt der Halter selbst vornehmen. Das Gute ist, dass eine Vollmacht nicht nötig ist – das ist nur der Fall, wenn Sie Ihr Auto anmelden. Sie können also einen Freund fragen, ob er Ihnen den Weg zur Zulassungsstelle abnimmt. Es geht aber auch noch bequemer - über das Internet.
Ja, Sie können Ihren Pkw über die internetbasierte Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, abmelden. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Eine einheitliche Regelung für die Kosten der Abmeldung eines Fahrzeugs gibt es nicht. Das ist je nach Stadt unterschiedlich. Erkundigen Sie sich für eine genaue Auskunft am besten in der entsprechenden Zulassungsstelle.
Der Käufer mag ein netter Mensch sein, aber überlassen Sie ihm besser nicht Ihr angemeldetes Auto. Möglicherweise hat er es nicht ganz so eilig, zur Zulassungsstelle zu kommen und fährt weiter zu Lasten Ihres Geldbeutels. So lange das Auto angemeldet ist, müssen Sie Versicherungsbeiträge zahlen!
Auch die Kfz-Steuer zahlen Sie, bis das Auto abgemeldet beziehungsweise umgemeldet wurde.
Unser Tipp: Am besten ist es, den Pkw vor dem Verkauf abzumelden. Das erspart Ihnen viel Ärger, geht schnell und ist unkompliziert für Sie.
Für die Fahrt zur Zulassungsstelle kann der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen nutzen. Alternativ können Sie gemeinsam zum Straßenverkehrsamt fahren. Das bietet sich an, wenn Sie und der Käufer im gleichen Zulassungsbezirk wohnen.
Sie können Ihren Pkw auch ohne Fahrzeugschein abmelden, wenn Sie eine eidesstattliche Verlusterklärung abgeben. Sie erhalten dann einen neue Zulassungsbescheinigung I, um Ihr Auto abmelden zu können. Die Kosten erhöhen sich dadurch um bis zu 50 Euro.
Auch wenn Sie den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II) verlieren, müssen Sie eine Verlusterklärung unterzeichnen. Für die neuen Dokumente kommen Zusatzkosten von bis zu 70 Euro auf Sie zu.
Wer seinen Pkw mit abgelaufenem TÜV abmeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen:
Ob Sie bei Verzug eine Strafe zahlen müssen, hängt davon ab, wie entgegenkommend der zuständige Beamte auf der Zulassungsstelle ist. Die gleichen Strafen gelten übrigens auch, wenn das Ordnungsamt Ihr Fahrzeug auf der Straße mit abgelaufener Plakette entdeckt.
Das ist nicht notwendig, denn die Zulassungsbehörde gibt Ihrer Kfz-Versicherung automatisch Bescheid. Sie erhalten nach wenigen Tagen die Kündigung Ihrer Versicherung zum Datum der Abmeldung und müssen sich um nichts weiter kümmern.
Haben Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen lassen, dann tritt zusätzlich eine sogenannte Ruheversicherung ein. Diese ist kostenlos und endet bei AdmiralDirekt wie auch bei vielen anderen Versicherern nach maximal 18 Monaten. Während dieser Zeit ist Ihr Pkw weiterhin haftpflichtversichert, sofern er in einer Garage oder auf Ihrem Privatgrundstück geparkt wurde.