Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Das E-Kennzeichen wurde eingeführt, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu gestalten. Das Nummernschild für Stromer sieht aus wie das eines Oldtimers, nur ist es nicht mit dem Buchstaben „H“, sondern einem „E“ gekennzeichnet. Festgehalten sind die Vorteile des Kennzeichens im Elektromobilitätsgesetz (EmoG).
Manche Großstädte zeigen sich besonders E-Auto-freundlich:
In München dürfen Sie die ersten zwei Stunden auf öffentlichen Parkplätzen kostenfrei parken. Denken Sie also daran, eine Parkscheibe ins Auto zu legen.
In Berlin dürfen Sie Ihr E-Auto kostenfrei auf dafür ausgezeichneten Parkplätzen abstellen, wenn es während der gesamten Parkdauer mit der Ladesäule verbunden ist.
Dortmund hat insgesamt 14 öffentliche Parkplätze eingerichtet, auf denen Sie Ihr E-Auto kostenlos parken dürfen. Weiterhin können Sie an knapp 90 Ladepunkten Ihr Elektroauto aufladen - kostenlos und rund um die Uhr.
Die Stadt Düsseldorf hat für Elektroautos die Nutzung der Busspur freigegeben.
Auch Frankfurt am Main erleichtert das Parken für Halter von Elektroautos. Sie können Ihr E-Auto an öffentlichen Ladesäulen abstellen, auch wenn es nicht lädt.
Sie möchten sich gerne ein Elektroauto anschaffen, sind sich aber noch unsicher? Unser Artikel informiert Sie über alle Vor- und Nachteile von E-Autos.
Nein, das E-Kennzeichen ist nicht verpflichtend. Wenn Sie Ihren Stromer bereits vor 2015 zugelassen haben und mit einem normalen Kennzeichen fahren, müssen Sie nicht zur Zulassungsstelle. Wer zum Beispiel nur im ländlichen Raum unterwegs ist und zu Hause Strom tankt, kann sich die Beantragung sparen. Auch wer heute sein Elektrofahrzeug zulässt, braucht kein Sonderkennzeichen, allerdings überwiegen die Vorteile und der Aufwand ist identisch.
Grundsätzlich können alle Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenautos und teilweise auch Plug-In-Hybridfahrzeuge das E-Nummernschild erhalten. Geregelt ist dies im EmoG.
Folgende Fahrzeugtypen haben Anspruch auf ein E-Kennzeichen: PKW, Wohnmobile, Lieferwagen bis 3,5 Tonnen, Motorräder, Trikes oder Quads. Transporter der Klasse N2 bekommen das Nummernschild nur, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 4.250 Kilogramm nicht überschreiten und mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen.
Das Antragsverfahren eines E-Nummernschilds unterscheidet sich kaum zu dem eines regulären Kennzeichens. Haben Sie es einmal erhalten, ist es uneingeschränkt gültig.
Das müssen Sie zur Zulassungsstelle mitbringen:
Seit dem 1.9.2023 kann das E-Kennzeichen übrigens auch online beantragt werden. Wie das funktioniert erfahren Sie in unserem Artikel zur i-Kfz.
Übrigens: Das E-Kennzeichen ist auch als Wechsel- oder Saisonkennzeichen erhältlich.
Sie haben bereits ein normales Kennzeichen und möchten es in ein E-Kennzeichen „umwandeln lassen“? In der Regel ist das ganz einfach bei Ihrer Zulassungsstelle möglich. Sollte die Wunschkombination nicht verfügbar sein, müssen Sie sich eine neue aussuchen.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Auto anmelden und Ihr Auto ummelden.
Wenn Sie das Nummernschild beantragen wollen, sollten Sie mit Kosten zwischen 50 und 60 Euro rechnen. Davon fallen ungefähr 30 Euro für Bearbeitungsgebühren an und 25 bis 30 Euro kommen für die neuen Kfz-Schilder hinzu. Falls Sie ein Wunschkennzeichen reservieren wollen, müssen Sie zusätzlich noch etwa zehn bis dreizehn Euro einkalkulieren. Damit unterscheiden sich die Ausgaben nicht sonderlich von einem Antrag für ein normales Kennzeichen.
Plug-In-Hybride dürfen mit E-Kennzeichen fahren, wenn sie bestimmte Voraussetzung erfüllen:
Entweder muss der CO2-Ausstoß des Hybrids unter 50 g/km liegen, oder die Reichweite des Elektromotors muss mindestens 40 Kilometer betragen. Wurde das Auto vor dem 01.01.2018 zugelassen, reichen 30 Kilometer Reichweite, für Zulassungen ab 2025 müssen es 80 Kilometer sein, um ein E-Nummernschild beantragen zu dürfen.
Um in die Umweltzone fahren zu dürfen, braucht auch ein Auto mit E-Kennzeichen eine Umweltplakette. Diese können Sie bei einer beliebigen Stelle erwerben, die eine Berechtigung zur Abgasuntersuchung hat. Dazu zählen zum Beispiel TÜV oder Dekra. Die Kosten belaufen sich auf etwa fünf Euro.
Genau wie alle anderen PKW müssen auch Stromer versichert werden. Sie benötigen also eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Aufgrund des hohen Anschaffungswertes von E-Autos ist eine Kaskoversicherung ratsam. Auf jeden Fall lohnt es sich über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken, denn diese kommt auch für Schäden auf, die durch Hagel oder Sturm, Diebstahl, Tierbisse u. v. m. verursacht werden.
Bei AdmiralDirekt sind zudem auch Akku, Wallbox und Ladekabel mitversichert. Wurde der Premium Tarif vereinbart, gilt zusätzlich die All-Risk-Deckung. Sie zahlt auch bei Bedien- und Ladefehlern, wie z. B. Überspannung und Tiefenentladung, sowie bei Kurzschluss oder Betriebsschäden. Noch mehr Schutz gibt es mit einer Vollkaskoversicherung: Sie zahlt sogar für selbstverursachte Schäden und bei Vandalismus.
Elektrische Neuwagen sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt allerdings nur noch bis 2030. Wer also in diesem Jahr ein neues E-Auto anmeldet, profitiert noch knapp sieben Jahre von der Steuerbefreiung. Spätestens bis 2025 sollte der Stromer aber erstmals zugelassen sein, um noch von dem Extra-Bonus zu profitieren.
Der Erlass gilt übrigens auch, wenn das Auto ein elektrischer Gebrauchtwagen ist und die zehn Jahre noch nicht abgelaufen sind. Die Restzeit läuft dann einfach ganz normal weiter.
Nach Ablauf der zehn Jahre bzw. ab 2031 errechnet sich die Kfz-Steuer bei E-Autos nach dem Gewicht. Im Vergleich zu Verbrennern ist sie auch dann noch etwa 50 Prozent günstiger.
Besitzer von Plug-In-Hybriden sind nicht von der Kfz-Steuer befreit, können sich aber über eine Vergünstigung freuen.