Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Bei Sonderurlaub handelt es sich um zusätzliche Urlaubstage, die Ihnen der Arbeitgeber neben dem regulären Jahresurlaub gewährt. Lassen Sie sich etwa für Ihre Hochzeit einen Tag freistellen, bleibt Ihr aktueller Urlaubsanspruch in vollem Umfang weiterhin bestehen. Der spezielle Urlaub dient dazu, Arbeitnehmer bei unvorhersehbaren Umständen oder besonderen persönlichen Ereignissen von der Arbeit zu befreien. Darin unterscheidet sich der Sonderurlaub wesentlich vom normalen Erholungsurlaub und von Fehlzeiten wegen Krankheit.
§ 616 BGB sieht eine bezahlte Freistellung vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend, aufgrund persönlicher Gründe und ohne eigenes Verschulden nicht seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Das Gesetz zählt hierfür allerdings keine konkreten Gründe auf und nennt keinen Zeitraum: Deshalb kommt es immer auf den Einzelfall an. Oftmals geben arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Regelungen oder eine geltende Betriebsvereinbarung vor, wann Sie Sonderurlaub nehmen dürfen.
Die folgende Übersicht verschafft Ihnen einen ersten Eindruck, welche Ereignisse einen Sonderurlaub rechtfertigen können. Hinweis: Da § 616 BGB berechtigte Gründe nicht näher definiert, können abweichende Regelungen in Ihrem Vertrag vereinbart sein. Zudem bietet die Rechtsprechung eine Reihe an Fallbeispielen. Letztlich kommt es auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers an, ob und in welchem Umfang ein bezahlter Sonderurlaub möglich ist.
Gut zu wissen: Möchten Sie Sonderurlaub nehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben und den Grund nennen. Denn es sind die Interessen sowohl des Arbeitnehmers als auch des Unternehmens zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf außerdem einen Nachweis von Ihnen verlangen – zum Beispiel ein Schreiben des Standesamtes bei einer Hochzeit.
Die folgende Übersicht verschafft Ihnen einen ersten Eindruck, welche Ereignisse einen Sonderurlaub rechtfertigen können. Hinweis: Da § 616 BGB berechtigte Gründe nicht näher definiert, können abweichende Regelungen in Ihrem Vertrag vereinbart sein. Zudem bietet die Rechtsprechung eine Reihe an Fallbeispielen. Letztlich kommt es auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers an, ob und in welchem Umfang ein bezahlter Sonderurlaub möglich ist.
Ein bezahlter Sonderurlaub kommt in der Regel nur infrage, wenn Sie aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen umziehen. Dieser Fall trifft beispielsweise zu, wenn Sie eine Position an einem anderen Unternehmensstandort antreten oder die Betriebsstätte verlegt wird. Der Tarifvertrag sieht dann einen Tag bezahlten Sonderurlaub vor. An dieser Regelung orientieren sich auch viele Arbeitsverträge.
Den schönsten Tag des Lebens möchte das Brautpaar verständlicherweise gemeinsam verbringen. Deshalb hat das heiratende Paar Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub. Für andere Hochzeitsgäste gilt diese Option aber üblicherweise nicht. In manchen Verträgen kann festgelegt sein, dass sich Arbeitnehmer ausnahmsweise für die Hochzeit nahestehender Verwandter (Kinder oder Eltern) freistellen lassen dürfen. Teilweise ist auch geregelt, dass Sie bei besonderen Jubiläen wie einer Silberhochzeit Sonderurlaub bekommen.
Die meisten Arbeits- und Tarifverträge räumen Vätern bezahlten Sonderurlaub für den Tag ein, an dem ihr Kind zur Welt kommt. Falls eine entsprechende Regelung fehlt, hat der Arbeitnehmer nur bei einem ehelichen Kind einen Anspruch. Die Rechtsprechung hat allerdings zum Teil abweichende Entscheidungen getroffen, weshalb die Sachlage nicht immer eindeutig ist. Generell empfiehlt es sich, schon im Vorfeld einer Geburt den Sonderurlaub für Väter mit dem Arbeitgeber zu klären.
Ein Todesfall im engen Familienkreis kann Betroffene aus der Bahn werfen. Nachdem der erste Schock einigermaßen überwunden ist, steht als Nächstes die Beerdigung an. Je nach Verwandtschaftsgrad stehen Ihnen bis zu drei Tage bezahlter Sonderurlaub bei einem Todesfall zu. Maßgeblich ist zudem, ob Sie mit dem Verstorbenen in einem Haushalt gelebt haben.
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb zu Hause bleiben müssen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr und Kind. Dazu bedarf es einer ärztlichen Bescheinigung. Bei älteren Kindern über acht Jahre steigen die Anforderungen, was die Erkrankung und die damit verbundene Pflegebedürftigkeit betrifft. Da Kinder häufiger erkranken, legen die Arbeits- und Tarifverträge hier mitunter eine maximale Anzahl an Sonderurlaubstagen pro Kalenderjahr fest.
Falls das Kind länger krank ist und Sie deswegen keine Lohnfortzahlung mehr erhalten, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen Sie Kinderkrankengeld.
Pflegen Sie ein schwer erkranktes Familienmitglied, sind normalerweise bis zu zehn Tage bezahlter Sonderurlaub möglich.
Sind Sie zu einem wichtigen Termin geladen, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Wie viele Tage Sie sich freistellen lassen, hängt unter anderem von der Dauer der Gerichtsverhandlung und der Entfernung ab. Diese Regelung bezieht sich nicht auf Behördengänge, die Sie generell zu den allgemeinen Öffnungszeiten erledigen können.
Wer in einem Beamtenverhältnis ist, beruft sich auf die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) und den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
Bei Problemen und Fragen rund um das Thema Sonderurlaub profitieren Sie von der Berufsrechtsschutzversicherung von AdmiralDirekt.
Unsere Vorteile für Sie:
Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, den Sonderlaub aus berechtigten Gründen zu gewähren. Ob Ihnen gemäß § 616 BGB ein bezahlter Sonderurlaub zusteht, ist individuell zu prüfen – hierbei sind vor allem die entsprechenden Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag entscheidend. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag den Anspruch auf Sonderurlaub zu beschränken oder die Pflicht zur Lohnfortzahlung auszuschließen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen bezahlten Sonderurlaub gewährt, bieten sich zwei Lösungen an:
Sie beantragen regulären oder unbezahlten Urlaub.
Falls Sie unsicher bezüglich Ihres Anspruchs auf Sonderurlaub sind oder mit Ihrem Arbeitgeber in Streit geraten, hilft Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter.
Eine Mediation mit dem Arbeitgeber trägt in vielen Fällen dazu bei, eine Einigung zu finden. Damit lassen sich arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht oftmals abwenden.