Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Grundsätzlich gilt: Bei eingeschränkter Sicht müssen Sie das Abblendlicht einschalten. Das zählt bei Nebel, sowie bei Regen und Schnee und zwar unabhängig von der Tageszeit. Fernlicht sollten Sie auf keinen Fall aktivieren, denn das kann Sie und andere Verkehrsteilnehmer blenden.
Damit Sie mit dem richtigen Licht unterwegs sind, beachten Sie:
Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern einschalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Im Vergleich zu den normalen Brems- und Rücklichtern leuchtet die Nebelschlussleuchte deutlich greller. Ist sie bei besserer Sicht aktiviert, blendet sie den nachfolgenden Verkehr und kann Unfälle verursachen.
Nebel taucht oft sehr unerwartet auf und kann Autofahrer in Panik versetzen, beispielsweise wenn sie ihre Orientierung verlieren. Um dann keinen Unfall zu verursachen, helfen folgende Tipps:
Ihr Auto sollte zu jeder Jahreszeit einmal überprüft werden. In unserem Frühjahrs- und Wintercheck fürs Auto erfahren Sie, was alles auf die Checkliste gehört.
Sollten Sie einen Unfall oder eine Panne im Nebel haben, bewahren Sie Ruhe und handeln wie folgt:
Im Schutzbrief von AdmiralDirekt ist die Pannen- bzw. Unfallhilfe inkludiert.
In der kälteren Jahreszeit, vorwiegend in den frühen Morgenstunden und nachts, kommt es vermehrt zu Nebel. Besondere Vorsicht ist in Moorgebieten, an Flüssen und Seen geboten. Auch auf Landstraßen oder Autobahnen können Sie von Nebeldecken überrascht werden. Nebel ist nichts anderes als Dunst, der entsteht wenn warme Luft in Bodennähe abkühlt, oder wenn in feuchten Gebieten Wasser verdunstet.
Ein weiteres Risiko im Herbst entsteht durch Laub auf der Fahrbahn, wodurch Ihr Auto ins Rutschen geraten kann. Auch Nebel wirkt sich auf die Feuchtigkeit der Fahrbahnoberfläche aus und kann sich bei niedrigen Temperaturen zu Eis verwandeln. Ebenso kann Blitzeis auftreten. Denken Sie also an das rechtzeitige Reifen wechseln im Oktober.
Bei Nebelfahrten müssen Sie die Geschwindigkeit verringern. Laut §3 der Straßenverkehrsordnung gilt: Sichtweite gleich Geschwindigkeit. Wenn die Sichtweite 50 Meter beträgt, dürfen Sie maximal 50 km/h fahren.
Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!