Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Wenn Sie sich für einen Tarif mit Eigenschadendeckung entscheiden, werden damit auch die Schäden reguliert, die Sie oder ein anderer berechtigter Fahrer an einem weiteren auf Sie zugelassenen Fahrzeug verursacht haben. Die Eigenschadendeckung ist ein Leistungsbaustein in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei AdmiralDirekt ist sie ab dem Komfort Tarif bereits inkludiert.
Zum Hintergrund: In Deutschland muss jeder Pkw-Fahrer einen Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen – und das aus gutem Grund: Sie deckt Schäden gegen Dritte ab und stellt sicher, dass dem Geschädigten im Schadenfall Reparaturkosten und sonstige entstandene Schäden, wie zum Beispiel Verdienstausfall, erstattet werden.
Selbstverschuldete Schäden am eigenen Pkw hingegen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Wer keine Kaskoversicherung hat, geht im Schadenfall leer aus. Hier kommt es auf die richtige Wahl der Kfz-Versicherung an.
Zum besseren Verständnis dient folgendes Beispiel:
Sie besitzen zwei Autos, die beide auf Sie zugelassen sind. Sie fahren einen 3er BMW Kombi und Ihr mitversicherter Ehepartner fährt Ihren Ford Fiesta. Auf dem Weg zur Arbeit fahren Sie in der morgendlichen Eile Ihrem Ehepartner und somit Ihrem eigenen Auto auf. Mit der Eigenschadendeckung werden Ihnen die Reparaturkosten für den Fiesta erstattet. Ihr eigener Kleinwagen wird also wie der eines Dritten behandelt.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung von AdmiralDirekt ist die Eigenschadendeckung ab dem Komfort Tarif mit 150.000 Euro und ab dem Premium Tarif mit 200.000 Euro Deckungssumme automatisch inkludiert.
Die maximalen Entschädigungsgrenzen sind niedriger als bei Schäden, die Dritten verursacht wurden.
Sie gilt durch vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person verursachten Schäden an anderen eigenen auf Sie zugelassenen Fahrzeugen, zum Beispiel Zweitwagen .
Bei AdmiralDirekt gilt die Eigenschadendeckung auch für Schäden an eigenen Sachen, wie dem Garagentor oder dem Kinderfahrrad.
Nicht versichert ist der Schaden, der Ihnen als Unfallverursacher entstanden ist. In unserem Beispiel bedeutet das, dass Sie die Reparaturkosten für den Kombi selbst zahlen müssen. Es sei denn, dieser Wagen ist vollkaskoversichert.
Einige Versicherer bieten die Eigenschadendeckung als Leistungsbaustein in der Kfz-Haftpflichtversicherung an. Besonders daran ist, dass Sie damit im Eigenschadenfall das geschädigte Fahrzeug reparieren lassen können. Ohne Eigenschadendeckung bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen.
Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie zu 100 Prozent auf der sicheren Seite, denn sie zahlt auch bei selbstverschuldeten Unfällen. Somit wird auch der Schaden des Verursacher-Fahrzeugs reguliert.