Alle wichtigen Informationen auf einen Blick:
Hat es Ihr Auto erwischt, informieren Sie bitte umgehend Ihre Kfz-Versicherung über das Schadenereignis. Dokumentieren Sie dazu alle Beschädigungen am Fahrzeug möglichst genau. Besonders schnell und unkompliziert geht es, wenn Sie den Schaden online melden. Wählen Sie dazu einfach das Schadenereignis Sturm & Überschwemmung aus. Sie können uns natürlich auch direkt kontaktieren. Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Ab wann wird Wind eigentlich zum Sturm und wann handelt es sich um Sturmböen, wann um einen Orkan? Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die ab Windstärke 8 entstehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Seite des Deutschen Wetterdienstes. Sollte Ihr Auto von einem Sturmschaden betroffen sein, erfahren Sie dort auch, ob die für die Schadenregulierung notwendige Voraussetzung der Windstärke 8 am Abstellort Ihres Pkw vorlag.
Bei Sturmschäden zahlt die Kaskoversicherung. Wir erklären im Folgenden, wo in diesem Fall Unterschiede zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung liegen:
Grundsätzlich sichert die Teilkasko Elementarschäden ab. Dazu zählen zum Beispiel Hagelschäden und alle Schäden die durch Überschwemmungen und Sturm entstehen. Wichtig bei der Teilkaskoversicherung ist, dass diese nur solche Schäden absichert, die durch unmittelbare Einwirkung entstehen. Im Folgenden haben wir ein paar Beispiele für Sie zusammengestellt:
„Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen den Pkw geworfen werden.“
Ein herabfallender Ast, der Ihnen die Windschutzscheibe zerstört – unabhängig davon, ob Ihr Auto geparkt war oder Sie während der Fahrt überrascht wurden – wird über die Teilkaskoversicherung abgedeckt.
„Nicht versichert sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.“
An einem Beispiel erklärt: Stellen Sie sich vor, ein umgestürzter Baum liegt vor Ihnen auf der Fahrbahn. Sie verreißen das Lenkrad und verursachen dadurch leider einen Unfall mit Sachschaden. Diese daraus resultierenden Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug deckt die Teilkaskoversicherung nicht ab.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko. Zusätzlich schützt Sie vor selbstverschuldeten Unfällen wie beispielsweise dem Zusammenprall mit einem umgestürzten Baum. Hinzu kommt, dass eine Vollkasko auch Schäden zahlt, die durch Windstöße unterhalb der Windstärke 8 entstanden sind.
Wie in jedem anderen Schadenfall, müssen Kfz-Versicherte die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. In der Regel wird in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro und in der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart. Ihre vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung finden Sie immer in Ihrem Versicherungsschein. Die Kfz-Versicherung reguliert alle Schadenaufwendungen, die über die vereinbarte Selbstbeteiligung hinausgehen.
Um zu verhindern, dass Ihr Auto von einem herumfliegenden Ast getroffen und beschädigt wird, sollten Sie folgende Tipps beachten:
Hören Sie den Wetterbericht und stellen Sie Ihren Pkw bei angekündigtem Unwetter an einem sicheren Ort ab.
Steht Ihnen eine Abstellmöglichkeit, wie Garage oder Carport zur Verfügung, sollten Sie diese unbedingt nutzten. Das spart Kosten und Ärger!
Müssen Sie Ihr Auto auf der Straße abstellen, sollten Sie nach Möglichkeit nicht unter Bäumen oder in Alleen parken.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei Warnungen vor Unwetter, Sturm und Orkan das Auto stehen lassen. Erfolgt der Wetterumschwung aus heiterem Himmel, fahren Sie umsichtig und berücksichtigen Sie die nachfolgenden Tipps:
Übrigens: Welche Tipps Sie bei herbstlichem Wetter außerdem beachten sollten, verraten wir Ihnen in unserem Artikel "Autofahren bei Nebel".
Parkt jemand neben Ihrem Privatgrundstück und wird sein Auto von einer umgeknickten Tanne beschädigt, wird seine Versicherung für gewöhnlich auf Sie zukommen, denn sie ist berechtigt, zu prüfen, ob der Baum morsch war. Bestätigt sich die Annahme, wird der Kfz-Versicherer des Geschädigten an Ihre Haftpflichtversicherung herantreten, um sich die Kosten erstatten zu lassen.