Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Im Jahr 2024 sind laut Deutschem Jagdverband mehr als 227.000 Wildunfälle gemeldet worden. Als Wildunfall wird ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier bezeichnet. Dabei wird zwischen Federwild (Wildgänse, -enten und Schwäne etc.) und Haarwild (Hirsche, Füchse, Dachse, Wildschweine, Hasen etc.) unterschieden. Auch Marder sind Wildtiere. Bekannt sind sie jedoch in der Regel für Bissschäden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Auto vor Mardern schützen.
Bei AdmiralDirekt sind Sie in allen Kaskotarifen ab dem Komfort und Premium Tarif gegen Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert! Egal, ob Ihnen eine Wildgans, ein Reh, ein Hund oder Pferd vor das Auto läuft. Sie sind vollumfänglich geschützt.
Erkennen Sie ein Tier am Straßenrand oder direkt vor Ihnen auf der Straße, sollten Sie unmittelbar handeln. So verhalten Sie sich richtig:
Je nach Größe des Tieres werden verschiedene Verhaltensmaßnahmen empfohlen: Bei kleinen Tieren sollten Sie das Lenkrad gerade festhalten, bei einem größeren Tier ggf. ausweichen.
Um einer Kollision zu entgehen, sollten jedoch keine riskanten Ausweichmanöver durchgeführt werden, da Sie so einen Zusammenprall mit einem Baum oder dem Gegenverkehr riskieren.
Ein kontrollierter Zusammenstoß mit einem Tier ist in der Regel ungefährlicher als unkontrolliertes Ausweichen.
Außerdem sind Wildtiere häufig im Rudel und nicht alleine unterwegs. Achten Sie also auf weitere Tiere, indem Sie vorausschauend und langsam fahren. Das schützt Sie, andere Verkehrsteilnehmer und die Wildtiere. Bedenken Sie auch, dass gerade im Herbst abends oder nachts häufig
Nebelfelder auftauchen können und eine angepasste Fahrweise auch deshalb wichtig ist. Ebenso kann
Blitzeis in Waldgebieten auftreten.
Nach einem Unfall mit einem Wildtier sollten Sie sich wie folgt verhalten:
Wichtig: Das Fahrzeug erst nach Klärung mit der Versicherung reinigen. In manchen Fällen muss der entstandene Schaden von einem Gutachter beurteilt werden.Außerdem dürfen tote Tiere nicht mitgenommen oder in den Kofferraum geladen werden. Die Mitnahme gilt als Wilderei und ist strafbar.
Wenn Sie einen Wildunfall verursachen und weiterfahren, ohne den Vorfall zu melden, gilt das nicht als
Fahrerflucht. Um Fahrerflucht handelt es sich, wenn Personen zu Schaden gekommen sind, Tiere werden laut Gesetz als Sache angesehen.
Aber: Wird ein Tier durch einen Unfall verletzt und Sie fahren weiter, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz. Dieses greift auch bei kleineren Wildtieren.
Bei größeren Wildtieren müssen Sie die Polizei informieren, bei einem Unfall mit kleineren Tieren, wie Kaninchen, nicht. Wer einen Wildunfall nicht meldet, riskiert ein sehr hohes Bußgeld und eine Anzeige wegen Tierquälerei.
In den meisten Bundesländern gilt eine Meldepflicht von Unfällen mit Wild. Keine offizielle Meldepflicht besteht in: Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Unser Tipp: Melden Sie den Wildunfall auch in den genannten Ländern, denn oftmals müssen Sie für die Versicherung einen Nachweis erbringen.
Bei einem Wildunfall können Schäden am Fahrzeug entstehen. Doch wer zahlt bei einem Wildschaden? Bei Beschädigungen am eigenen Auto greift die Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung kommt bei Kosten auf, die durch den Unfall bei weiteren Verkehrsteilnehmern entstehen.
Damit der Schaden am eigenen Fahrzeug reguliert wird, muss eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein. Achten Sie auf Ihren Tarif.
Ob der Fahrer selber zahlen muss, hängt davon ab, ob eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde. Ist in Ihrer Teilkaskoversicherung nur die Versicherung von Haarwild inkludiert, müssen Sie dies nach einem Unfall nachweisen können. Insbesondere bei einem Ausweichmanöver kann der Nachweis schwierig werden. Damit Ihre Versicherung leistet, müssen Sie belegen können, dass Sie einem großen Tier ausgewichen sind.
Wenn Sie zu schnell gefahren sind und der Unfall bei vorgeschriebener Fahrweise nicht passiert wäre, kann Ihre Versicherung die Zahlung verweigern.
Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden, auf die der Autofahrer keinen Einfluss hat. Dann werden Sie in Ihrer
Schadenfreiheitsklasse von der Versicherung nicht hochgestuft, beispielsweise wenn ein Wildschwein vor Ihren Wagen läuft.
Die Vollkaskoversicherung greift hingegen bei selbstverschuldeten Unfällen, also wenn Sie beispielsweise einem Igel ausweichen und gegen ein Straßenschild prallen.
Für Schäden, die bei weiteren Verkehrsteilnehmern durch den Wildunfall entstanden sind, kommt die Haftpflichtversicherung auf. Gleiches gilt für Beschädigungen an Straßenschildern und Leitplanken.
Läuft ein Reh in Ihr stehendes Auto, gilt das nicht als Wildunfall. Der Schaden wird hierbei nicht von der Teilkasko reguliert. Hier greift jedoch die Vollkaskoversicherung: Sie leistet auch bei Schäden, die an einem parkenden Fahrzeug entstanden sind.
Wildunfälle sind gefährlich. Prinzipiell gilt: Aufmerksam fahren, auf Straßenschilder achten und auf Landstraßen den Fuß vom Gas nehmen.
Im Folgenden haben wir ein paar Tipps für Sie, die helfen können, Wildunfällen vorzubeugen:
Im Herbst steigt auch die Gefahr von starken Böen bis hin zum Orkan. Erfahren Sie hier, was bei Sturmschäden am Auto zu beachten ist.
Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt!