20.000 Euro bei Tod und bis zu 40.000 Euro bei Invalidität des Fahrers.
Erhältlich über den Tarifrechner oder direkt am Telefon.
30.000 Euro bei Tod und bis zu 60.000 Euro bei Invalidität des Fahrers.
Exklusiv am Telefon buchbar unter 02203 5000.
Hilfe bei Invalidität:
Unabhängig von der Schuldfrage leisten wir bei anhaltender körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Fahrers. Je nach Grad und Schwere der Invalidität werden abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme bis zu 60.000 € aus der Fahrerunfallversicherung ausgezahlt.
Leistungen an Hinterbliebene:
Im Todesfall der versicherten Person erhalten die Angehörigen je nach vereinbarter Versicherungssumme bis zu 30.000 €.
Versichert sind alle im Versicherungsschein zugelassenen Fahrer, die zum Zeitpunkt des Unfalls den Pkw gesteuert haben.
Die Fahrerunfallversicherung gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
In unserem Blog finden Sie jede Menge Tipps rund um Themen wie die Schadenfreiheitsklasse, Zulassung und Abmeldung Ihres Autos.