Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Wer in Deutschland mit bis zu 20 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, erhält eine Geldstrafe von maximal 70 Euro. In einigen europäischen Staaten müssen Sie dafür deutlich tiefer in die Tasche greifen:
In diesen Ländern richten sich die Strafen nach dem jeweiligen Einkommen:
Es lohnt sich, die Parkregeln im Ausland einmal mehr zu studieren. Unsere niederländischen Nachbarn stellen bei Parkverstößen Bußgeldbescheide ab 120 € aus. In Estland und in Spanien sind es bis zu 200 € und in Ungarn sogar 330€.
Richtig teuer wird es, wenn Sie in Estland über eine rote Ampel fahren - bis zu 800 € sind dann zu zahlen. Auch in Griechenland wird es mit 700 Euro kostspielig. In Kroatien sind ab 390 € fällig und in den Niederlanden sind es noch stolze 300 €!
Fahren ohne Anschnallgurt ist grundsätzlich extrem gefährlich und wird in diesen Ländern hoch bestraft:
Wer im Ausland mit dem Handy am Steuer erwischt wird, den erwarten Geldstrafen in Höhe von:
Zum Vergleich in Deutschland kostet ein Handyverstoß ein Bußgeld ab 100 €.
Es ist sehr empfehlenswert, Bußgelder und Strafzettel aus dem Ausland möglichst sofort und fristgerecht zu zahlen, um Ärger bei erneuter Einreise in das entsprechende Land zu vermeiden.
Tipp: Durch ein schnelles Begleichen der Geldstrafen, können Sie diese um bis zu 50 Prozent reduzieren. Solche Rabatte gewähren beispielsweise Spanien, Frankreich, Griechenland und Italien. Umgekehrt erhöht der italienische Staat die Strafe sogar, sollten Sie nicht innerhalb von 60 Tagen zahlen.
Hintergrund: Seit einigen Jahren besteht ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Seither werden Geldbußen ab einer Höhe von 70 Euro europaweit eingetrieben. Ausländische Behörden vollstrecken ihre Forderungen über das Bundesamt für Justiz.
Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern können in Deutschland übrigens nicht vollstreckt werden.
In einigen Ländern werden auch jahrelang zurückliegende Delikte noch vollstreckt. Möchten Sie als Nichtzahler erneut in das jeweilige Land einreisen, kann es passieren, dass Sie bei einer Kontrolle direkt zur Kasse gebeten werden. Dies kann übrigens auch am Flughafen der Fall sein.
Sie haben einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten und wissen nicht, was zu tun ist? Vielleicht haben Sie gar kein Verkehrsdelikt begangen?
In diesen Fällen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen, den Bescheid auf Fehler überprüfen oder Sie informieren, wie Sie Einspruch einlegen können.