Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Das weniger verbreitete Wort „Kostenfalle“ beschreibt das Problem relativ genau. Verbraucher werden – meist im Internet – in die Irre geführt, um kostenpflichtige Angebote in Anspruch zu nehmen. Dabei muss es nicht zwingend um ein Abonnement gehen. Das Problem mit solchen Kostenfallen ist, dass diese auf den ersten Blick gar nicht kostenpflichtig erscheinen. Sie verstecken sich häufig hinter Werbeanzeigen oder folgen auf ein kostenloses Probeabo.
Das größte Problem von Abo-Fallen ist, dass diese häufig geschickt getarnt sind. Doch es gibt einige Warnzeichen, auf die Sie achten sollten. Dahinter muss sich zwar nicht immer eine Abzocke verstecken, aber zumindest sollten Sie hellhörig werden.
Tauchen solche Wörter im Angebot auf, deutet das auf eine vertragliche Bindung hin, die häufig Kosten nach sich zieht. Lesen Sie also die Website und die AGB genau durch, bevor Sie etwas bestellen oder abschließen.
In der Regel ist es bei kostenlosen Angeboten nicht notwendig, dass Sie persönliche Daten wie Name, Adresse oder Bankdaten angeben. Dasselbe gilt für unnötige Registrierungen. Prüfen Sie daher genau, ob die Daten wirklich notwendig sind und wofür Sie verwendet werden.
Natürlich ist nicht jeder ausländische Anbieter automatisch ein Betrüger. Sollten Sie aber in die Kostenfalle tappen, kann es sein, dass Sie dann nur schwer Ihre Rechte durchsetzen können. Werfen Sie daher immer einen Blick in das Impressum.
Die Verbraucherzentralen, aber teilweise auch die Polizei oder bestimmte Vereine informieren unter anderem über aktuelle Betrugsmaschen. Sind Sie sich unsicher, können Sie dort nachsehen, ob Ihr Angebot möglicherweise aufgelistet ist.
In Deutschland müssen Online-Anbieter zahlungspflichtige Angebote mit einem Button kennzeichnen und Informationen wie Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten klar, verständlich und in hervorgehobener Weise anzeigen. Vorsicht also bei Buttons wie „Jetzt bestellen!“ oder „Jetzt kaufen!“
Im Jahr 2012 trat die sogenannte Button-Lösung in Kraft, die mehr Transparenz im Online-Handel schaffen soll. Wenn Sie online etwas kaufen, muss der entsprechende Button seitdem eindeutig kenntlich machen, dass Sie endgültig einen Kauf tätigen. Möglich sind Beschriftungen wie:
Nicht erlaubt sind dagegen zum Beispiel:
Diese Begriffe zeigen nicht eindeutig an, dass das Angebot etwas kostet. Ist der Bestellbutton nicht regelkonform beschriftet, entsteht auch kein gültiger Kaufvertrag.
Wenn Sie bereits in die Kostenfalle getappt sind, ist noch nicht alles verloren. Sie haben mehrere Möglichkeiten, mit denen Sie unter Umständen noch den Kopf aus der Schlinge ziehen können.
Die gute Nachricht: Viele Abo-Fallen sind gar nicht rechtlich bindend. Ein Kaufvertrag entsteht nur dann, wenn sich beide Vertragsparteien über die Konditionen im Klaren sind und eine Willenserklärung abgeben. Da Sie bei einer Kostenfalle aber häufig getäuscht werden und nicht wissen, worauf Sie sich einlassen, entsteht kein bindender Vertrag. Sie sind also zu keiner Zahlung verpflichtet. Bezahlen Sie in diesem Fall nichts und legen Sie gegen den Vertrag schriftlich Widerspruch ein. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel Rücktritt vom Kaufvertrag.
Tipp: Fertigen Sie Screenshots von der Website an. Somit haben Sie im Zweifelsfall einen Beweis.
Wenn doch ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, können Sie unter Umständen Ihre Vertragserklärung anfechten. Das ist grundsätzlich dann möglich, wenn Sie sich nicht bewusst waren, dass der Vertrag kostenpflichtig ist oder Sie beispielsweise durch die Website getäuscht wurden. Allerdings kann es sein, dass Sie, auch wenn die Anfechtung erfolgreich ist und der Vertrag nichtig ist, Schadenersatz bezahlen müssen (§ 122 Bürgerliches Gesetzbuch).
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für die meisten online oder am Telefon abgeschlossenen Verträge (§ 355 BGB). Diese zählen zu den sogenannten Fernabsatzverträgen und können deshalb innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Vertrag gilt dann nicht mehr.
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen wollen, sollten Sie das schriftlich tun. Theoretisch sind ein Brief oder eine E-Mail möglich. Beim Widerruf per Mail laufen Sie aber Gefahr, dass Ihr Gegenüber behauptet, die Nachricht nie erhalten zu haben. Mit einem Einschreiben gehen Sie auf Nummer sicher. Viele Anbieter stellen bereits geeignete Vordrucke zur Verfügung, es genügt aber auch ein formloses Schreiben. Wichtig ist nur, dass Ihre Absicht, den Vertrag zu widerrufen, klar daraus hervorgeht. Ihre Widerrufserklärung könnten Sie beispielsweise folgendermaßen formulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich fristgerecht den von mir abgeschlossenen Vertrag (möglichst genaue Vertragsbeschreibung inkl. Vertrags- oder Bestellnummer einfügen). Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schnellstmöglich.
Gut zu wissen: Verlängerte Frist für den Widerruf
Wurden Sie nicht oder nicht ausreichend über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich die Frist um ein Jahr. Allerdings ist das häufig schwierig zu beweisen. Haben Sie die AGB beziehungsweise die Widerrufserklärung schlichtweg nicht gelesen, ist der Händler dennoch seiner Informationspflicht nachgekommen. Sie können den Vertrag dann nicht nach Ablauf der eigentlichen Frist widerrufen.
Ein Sonderkündigungsrecht für einen Vertrag haben Sie immer dann, wenn die Erfüllung des Vertrags bis zur Kündigungsfrist für eine Partei unzumutbar wird oder wenn sich die Vertragsbedingungen ändern (§§ 313, 314 BGB).
Ein weitverbreitetes Beispiel aus dem Alltag ist das Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung: Erhöht Ihre Autoversicherung die Beiträge, ändern sich die Vertragsbedingungen – und daraus ergibt sich für Sie ein Sonderkündigungsrecht. Man spricht auch von einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Genauso funktioniert das auch bei einem Abo. Ändern sich die Vertragsbedingungen oder ist der Vertrag nicht mehr zumutbar, können Sie vorzeitig kündigen. Aber Vorsicht: Das Sonderkündigungsrecht greift nur in ganz bestimmten Fällen. Nur weil Sie selbst den Vertrag für nicht mehr zumutbar halten, muss das nicht auch rechtlich so sein.
Wenn Sie schon Geld bezahlt haben und dieses zurück wollen, wird es kniffelig.
Handelt es sich um eine regelmäßige Zahlung, sollten Sie diese zunächst sofort einstellen. Wenn Sie bereits gezahlte Beträge zurückwollen, bleibt Ihnen häufig nur der Rechtsweg. Sie müssen dann auf eine Rückzahlung klagen. Doch Vorsicht: Häufig befindet sich der Firmensitz bei Betreibern von Kostenfallen im Ausland. Dann wird es für Sie schwer, denn dort gilt das deutsche Recht in der Regel nicht.
Wenn Sie bei Ihrer Kostenfalle mit PayPal über „Waren und Dienstleistungen“ bezahlt haben, können Sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen. Bei der Überweisungs-Option „Freunde und Familie“ ist das nicht möglich. Sind Sie in eine Kostenfalle getappt, können Sie das Problem bei PayPal melden. Ihre Zahlung wird dann zunächst eingefroren und PayPal prüft den Fall. Wenn der Käuferschutz greift, bekommen Sie den entsprechenden Betrag gutgeschrieben. Eine Garantie, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, ist der Käuferschutz aber natürlich nicht.
Häufig sind auch Minderjährige Opfer der Betrugsmasche. Wenn Ihre minderjährigen Kinder beim Surfen auf ein solches Angebot hereingefallen sind, sind Sie nicht dafür haftbar. Minderjährige dürfen Abo-Verträge nur mit Zustimmung der Eltern abschließen. Angeblich entstandene Verträge sind also nicht gültig. Das gilt selbst dann, wenn Ihr Kind ein falsches Alter angegeben hat. Der Anbieter muss die entsprechenden Angaben prüfen und trägt das Risiko. Lassen Sie sich auch nicht einschüchtern, wenn man Ihnen deshalb mit einer Strafanzeige droht. Der Minderjährigenschutz geht in diesem Fall gesetzlich vor!