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Eine junge Studentin hebt Geld am Automaten ab.

BAföG-Anspruch: Wie viel Geld bekomme ich?

Damit ein Studium oder eine Ausbildung nicht am Geld scheitert, gibt es staatliche Sozialleistungen. Durch BAföG bekommen so mehr Menschen die Möglichkeit, ihre beruflichen Pläne zu verwirklichen. Wie sich der BAföG-Anspruch zusammensetzt, erklären wir Ihnen hier.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • BAföG nimmt jungen Menschen erst einmal die größten Geldsorgen, wenn sie ein Studium oder eine Ausbildung beginnen. Der Förderungshöchstbetrag liegt derzeit bei 992 € monatlich (Stand: August 2024).
  • Ob Sie einen BAföG-Anspruch haben, hängt insbesondere von Ihrem finanziellen Bedarf ab. Dabei spielt neben Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen die finanzielle Situation der Eltern und des Partners eine Rolle.
  • Für viele Studierende und Auszubildende lohnt es sich, einen Antrag zu stellen und den BAföG-Anspruch prüfen zu lassen. Denn mit der BAföG-Reform sind neben den Grundbedarfssätzen auch die Freibeträge beim Einkommen gestiegen.

BAföG-Anspruch prüfen: Wer bekommt die Förderung?

  • Wer studiert oder eine Ausbildung macht, hat oftmals nur wenig Geld. Hinzu kommt, dass nicht jede Familie ihre Kinder während des Studiums oder einer Ausbildung finanziell unterstützen kann. Deshalb gibt es BAföG – so heißen die staatlichen Sozialleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Förderung zielt darauf ab, allen jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung zu ermöglichen.
  • BAföG richtet sich in erster Linie an Studierende und Auszubildende, die bedürftig sind. Konkret bedeutet das: Wenn Sie beispielsweise für Ihr Studium umziehen und nicht mehr bei den Eltern leben, brauchen Sie entsprechend mehr Geld im Monat. Für den Bedarf ist somit neben der gewählten Ausbildungsform die Wohnsituation entscheidend. Ob Sie tatsächlich einen BAföG-Anspruch haben, hängt zudem vom Einkommen und Vermögen ab. Falls Sie über größere Ersparnisse verfügen oder Ihre Eltern zu den Gutverdienern gehören, sinkt Ihr Bedarf. Deswegen besteht kein genereller BAföG-Anspruch – vielmehr kommt es auf die persönliche Situation an.

Welche Voraussetzungen sind beim BAföG-Anspruch zu beachten?

Der Anspruch auf BAföG ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft:

  1. Staatsangehörigkeit oder der aufenthaltsrechtliche Status
  2. Altersgrenze von 45 Jahre
  3. Förderungsfähige Ausbildung (Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Akademien, Kollegs, Hochschulen und privaten Berufsakademien
  4. Erste Ausbildung (Zweitausbildung ist nur in Ausnahmefällen förderungsfähig)

BAföG: Welche Freibeträge gibt es?

  1. BAföG-Freibeträge sind die Beträge, die von Ihrem Einkommen und Vermögen abgezogen werden. Der verbleibende Wert ist der sogenannte Anrechnungsbetrag. Nur dieser ist für die Berechnung der BAföG-Förderung relevant. Sobald das Einkommen oder Vermögen über dem entsprechenden Freibetrag liegt, haben Sie weniger oder sogar keinen Anspruch auf BAföG.
  2. Eigenes Einkommen: Um die hohen Lebenshaltungskosten zu bewältigen, verdienen sich viele Studierende mit einem Nebenjob etwas dazu. Das Einkommen hat unter Umständen Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch: Bis zur Minijob-Grenze von 556 € monatlich (ab Wintersemester 2024/2025) bleibt ein Nebenverdienst anrechnungsfrei. Weitere Freibeträge gibt es für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (850 €) und eigene Kinder (je 770 €). Wenn Sie mehr verdienen, wird der Einkommensanteil über den Freibeträgen auf den BAföG-Anspruch angerechnet.
  3. Eigenes Vermögen: Ersparnisse auf dem Konto und anderes Vermögen wirken sich logischerweise auf den individuellen Bedarf aus. Wer finanziell gut gestellt ist, hat somit einen geringeren BAföG-Anspruch. Hierbei gelten jedoch wie beim Einkommen Freibeträge. In diesem Fall wird der Anrechnungsbetrag im Bewilligungszeitraum monatlich aufgeteilt und dieser monatliche Betrag wird vom BAföG-Grundbedarf abgezogen. Bei einem Vermögen bis zu 15.000 € brauchen Sie keine Abzüge zu befürchten. Für Studierende ab 30 Jahren erhöht sich der Freibetrag auf 45.000 €.
  4. Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners: Der Freibetrag liegt hier bei 1.690 € monatlich plus 770 € je unterhaltsberechtigte Person.

BAföG-Anspruch: Einkommen der Eltern

Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Kinder während der ersten Ausbildung finanziell zu unterstützen. In manchen Familien reicht das Einkommen allerdings nicht aus, um die Miete für das Studierendenwohnheim und andere Lebenskosten im Studium zu finanzieren. Dann hilft BAföG weiter.

Um den BAföG-Anspruch zu berechnen, stellt das zuständige Amt das Einkommen fest. Davon bleiben gewisse Freibeträge anrechnungsfrei:

  • Grundfreibeträge: 2.540 € für zusammenlebende Eltern, 1.690 € für alleinstehendes Elternteil, 850 € für Stiefelternteil und 770 € für Unterhaltsberechtigte (nicht in förderfähiger Ausbildung)
  • Relative Freibeträge: weitere 50 % nach Abzug der Grundfreibeträge sowie 5 % für jedes Kind

Sofern nach Abzug dieser Freibeträge noch ein berücksichtigungsfähiger Betrag verbleibt, wird dieser an den Bedarfssatz angerechnet.

Welche Informationen zum Einkommen benötigt das BAföG-Amt?

Um den BAföG-Anspruch zu berechnen, braucht das Amt entsprechende Einkommensnachweise: etwa aktuelle Steuerbescheide und andere Bescheide zu Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Rente.

Was ist, wenn ich mit meinen Eltern nicht klarkomme?

Falls Ihre Eltern die BAföG-Formulare nicht ausfüllen wollen oder keinen Unterhalt zahlen, stellen Sie einen Antrag auf Vorausleistung. Dazu reichen Sie das BAföG Formblatt 8 ein und übertragen so die Unterhaltsansprüche, die Sie Ihren Eltern gegenüber haben, auf das Land. Die Vorausleistungen von BAföG stellen sicher, dass Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium weiterführen können und nicht in finanzielle Notlage geraten.

Symbol Achtung mit Welle im Hintergrund

In Ausnahmefällen wird eine elternunabhängige Förderung gewährt. Das trifft zu, wenn Sie ein Abendgymnasium besuchen, das 30. Lebensjahr zu Anfang der Ausbildung schon vollendet haben oder schon einige Zeit selbst erwerbstätig waren.

Wie kann ich meinen BAföG-Anspruch berechnen?

BAföG setzt sich aus dem Grundbedarf, der Wohnpauschale sowie dem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Je nach persönlichen Lebensumständen addieren sich dazu noch ein Kinderbetreuungszuschlag und Auslandszuschläge. Der BAföG-Höchstsatz beläuft sich ab dem Wintersemester 2024/25 auf 992 € monatlich.

Die Berechnung von BAföG ist komplex, da verschiedene Faktoren einen Einfluss auf die persönliche Förderhöhe nehmen. Deshalb stellen wir Ihnen an dieser Stelle die allgemeine Berechnungsgrundlage vor:

  1. Basis für die Berechnung bildet der Bedarf nach dem BAföG, der von der Lebenssituation und Ausbildungsstätte abhängt.
  2. Davon ziehen Sie Ihr anrechenbares Einkommen und Vermögen ab.
  3. Gegebenenfalls wird zudem das anrechenbare Einkommen von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern abgezogen.
  4. Danach kommt das anrechenbare Einkommen der Eltern dran.
  5. Daraus ergibt sich der Förderungsbetrag nach dem BAföG.
Symbol Tipp: Glühbirne

Die Website von Studis Online stellt einen BAföG-Check und einen BAföG-Rechner 2024/2025 zur Verfügung. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihren BAföG-Anspruch zu prüfen und den Bedarfssatz auf Grundlage Ihrer persönlichen Informationen zu berechnen.

FAQ zum BAföG-Anspruch

Wer kann überhaupt einen Antrag auf BAföG stellen?

BAföG ist für bedürftige Personen vorgesehen, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Die Förderung soll jungen Menschen eine gute Bildung ermöglichen – selbst wenn die eigenen finanziellen Mittel sowie die der Eltern (und ggf. des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners) dafür nicht ausreichen.

Wann kann das BAföG-Amt einen Antrag ablehnen?

Dafür gibt es verschiedene Gründe: fehlende Informationen oder Nachweise, eine nicht förderungsfähige Ausbildung, ein zu hohes Alter, fehlende Leistungsnachweise ab dem 5. Semester oder ein mehrfacher Studienwechsel.

Erhalte ich BAföG auch während eines Studiums oder Praktikums im Ausland?

Ja, ein BAföG-Anspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Auslandsaufenthalt. Wenn Sie im Ausland studieren, erhalten Sie unter Umständen einen BAföG-Auslandszuschlag.

Schüler-BAföG: Wer hat Anspruch?

Neben BAföG im Studium gibt es Schüler-BAföG. Damit fördert der Staat die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule.

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