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Eine älter Frau verfasst ihren digitalen Nachlass am Computer.

So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

E-Mails, Social Media, Onlineshopping – vieles spielt sich heutzutage online und mit den dazugehörigen Profilen ab. Doch nach dem Tod einer Person verschwinden diese „Fußabdrücke“ im Netz nicht einfach. Erfahren Sie hier, wie Sie den digitalen Nachlass regeln.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Zum digitalen Nachlass gehören alle digitalen Informationen wie Mail-Accounts, Social-Media-Profile, Online-Verträge und digitale Dateien wie in einer Cloud gespeicherte Fotos.
  • Nach dem Tod geht der digitale Nachlass automatisch an Ihre Erben über – es sei denn, diese schlagen das Erbe komplett aus. Sie können aber auch explizit Verantwortliche für Ihr digitales Erbe festlegen.
  • Stellen Sie sicher, dass Passwörter zugänglich sind, um Kanäle aufzulösen oder Verträge zu kündigen.

Was ist der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass, auch digitales Erbe genannt, bezeichnet alle Dateien und Daten, die nicht analog, sondern digital gespeichert werden, sowie Online-Profile. Meist sind die Zugänge dazu durch Passwörter geschützt.

Zum digitalen Nachlass gehören:

  • Mail-Accounts: Gmail, GMX, Web.de, Freenet und viele mehr
  • Social-Media-Kanäle: Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, Pinterest etc.
  • Webseiten und Blogs: Eigene Webseiten oder Blogs, die zu bestimmten Themen von Ihnen erstellt wurden
  • Cloud-Dienste: Dropbox, Google Drive, OneDrive oder andere Dienste, mit denen Dateien online gespeichert werden können
  • Online-Profile: Onlineshops (Amazon, Zalando etc.), Banken oder Bezahlsysteme wie PayPal
  • Digitale Abonnements: Adobe Creative Cloud, Spotify, Netflix etc.
  • Digital gespeicherte Dateien: Fotos oder Dokumente
Symbol Tipp: Glühbirne

Gut zu wissen: Bei E-Books erhalten Sie beim Kauf in der Regel nur das Nutzungsrecht, das nicht übertragen werden darf. Das bedeutet auch, dass diese im Todesfall nicht vererbt werden können.

Warum sollten Sie Ihren digitalen Nachlass explizit regeln?

Zum digitalen Nachlass gehören viele unterschiedliche Bereiche. Trotzdem wird er in den meisten Testamenten noch vernachlässigt. Dabei gibt es einige Gründe, warum Sie Ihren digitalen Nachlass regeln sollten.

Grund 1: Daten im Internet verschwinden nicht

Sicherlich kennen Sie den Ausspruch „das Internet vergisst nicht“. Das gilt nicht nur für Fotos, die Sie in den sozialen Netzwerken posten. Auch Ihre Profile verschwinden nicht einfach, nachdem Sie gestorben sind. Dasselbe gilt für die Verträge, die Sie online abgeschlossen haben. Diese laufen automatisch weiter, wenn sie nicht gekündigt werden.

Grund 2: Der digitale Nachlass geht auf Ihre Erben über

Der digitale Nachlass gehört genauso wie Ihre materiellen Besitztümer zum Erbe. Das heißt: Wenn Sie diesen Punkt nicht explizit in Ihrem Testament erwähnen, erbt die erbberechtigte Person Ihren digitalen Nachlass zusätzlich zu den Dingen wie Haus oder Auto. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die von Ihnen benannten Erben für den materiellen Besitz handelt oder die nach gesetzlicher Regelung. Der digitale Nachlass kann auch nicht einseitig ausgeschlagen werden: Entweder wird das komplette Erbe ausgeschlagen oder gar nichts.

Eine ausdrückliche Regelung zum digitalen Nachlass gibt es in Deutschland Stand 2024 bislang nicht. Allerdings beweisen einige Rechtsurteile, dass Erben das Recht haben, Zugang zu den Kanälen und Profilen zu erhalten. Selbst, wenn das in den Nutzereinstellungen der Netzwerke anders festgelegt ist.

Grund 3: Der digitale Nachlass ist meist nicht einfach zugänglich

Digitale Profile sind in der Regel mit einem Passwort geschützt, das im Optimalfall niemand kennt. Das erschwert es den Erben, Zugang zu erhalten und sich um die Abwicklung zu kümmern. Ohne Passwörter benötigen diese häufig einen kostenpflichtigen Erbschein, um Zugang zu erhalten. Im schlimmsten Fall muss ein Gericht die Offenlegung erwirken.

Grund 4: Sie entscheiden selbst, was mit Ihren Profilen und Daten passiert

Bei Social-Media-Profilen gibt es meist die Möglichkeit, das Konto in den sogenannten Gedenkzustand zu versetzen. Das bedeutet, dass der Account weiterhin bestehen bleibt, aber klar ersichtlich ist, dass die Person nicht mehr lebt. Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass regeln, können Sie festlegen, ob das mit einem Ihrer Profile passieren soll oder ob Sie eine komplette Löschung wünschen. Dasselbe gilt für den Umgang mit Bildern und Dokumenten, die online gespeichert sind.

Ein älterer Mann sitzt vor dem Notebook und erstellt seinen digitalen Nachweis.

So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Um Ihren digitalen Nachlass zu regeln, sollten Sie besonders auf drei Aspekte achten:

  • Wer soll dafür verantwortlich sein?
  • Wie geben Sie die Zugänge weiter?
  • Was soll mit Ihrem digitalen Nachlass nach dem Tod passieren?

Wer soll Ihren digitalen Nachlass erben?

Überlegen Sie, welche Person in Ihrem Umfeld am besten dafür geeignet ist. Diese Person sollte online-affin sein und Sie gut kennen. Möglich sind Ihr Partner oder Ihre Partnerin, Kinder, Familienangehörige oder Freunde.

Sie können die Verantwortung über Ihren digitalen Nachlass auch einem Anwalt oder speziellen Dienst übertragen. Bedenken Sie dabei allerdings, dass dadurch Fremde sehr private Einblicke erhalten.

Wenn Sie nicht möchten, dass eine einzige Person für Ihren gesamten digitalen Nachlass verantwortlich ist, können Sie einzelne Bereiche auch aufteilen. Zum Beispiel nur das E-Mail-Konto und die Bezahlsysteme der Frau vermachen, während sich Ihr bester Freund um die Social-Media-Kanäle kümmert.

Wie geben Sie Ihre Zugänge weiter?

Die meisten Accounts im digitalen Nachlass sind durch Passwörter geschützt. Sammeln Sie diese, damit Ihr Erbe problemlos auf die einzelnen Profile zugreifen kann. Hierbei kann es hilfreich sein, wenn Sie sich einmal aufmerksam Ihr Mail-Postfach ansehen. So entdecken Sie möglicherweise Kanäle, an die Sie vielleicht gar nicht mehr gedacht haben.

Zur Weitergabe der Zugänge haben Sie drei Möglichkeiten:

  • Erstellen Sie eine ausgedruckte Liste und verwahren Sie diese an einem sicheren Ort – wie einem Bankschließfach oder einem Tresor. Vermerken Sie den Ort in Ihrem Testament.
  • Speichern Sie alle Passwörter in einem Online-Passwort-Manager, zu dem Sie Ihrem Erben durch ein Master-Passwort Zugriff geben. Dieses sollten Sie ebenfalls sicher verwahren und diesen Ort in Ihrem Testament erwähnen.
  • Erstellen Sie ein Dokument mit den Passwörtern und speichern Sie es auf einem USB-Stick, der Ihrem Erben nach dem Tod überreicht wird.

Wichtig: Denken Sie daran, die Liste regelmäßig zu aktualisieren, damit alle Zugänge enthalten sind.

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Lächelnde Frau mit Tasse in der Hand.

Der digitale Nachlass stellt viele Menschen vor eine Herausforderung. Gut, wenn es jemanden gibt, an den man sich wenden kann. Mit AdmiralDirekt sind Sie immer bestens abgesichert, erhalten schnelle Hilfe und eine professionelle erste Einschätzung für Ihr Anliegen.

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Digitaler Nachlass im Testament

Sie können den digitalen Nachlass problemlos in Ihr Testament integrieren, wenn Sie auch Ihren übrigen Nachlass regeln. Allerdings sollten Sie darin keine Passwörter aufschreiben, um sicherzustellen, dass nur die von Ihnen damit betraute Person die Zugänge erhält.

Bedenken Sie außerdem, dass ein Testament immer handschriftlich oder notariell verfasst werden muss, damit es gültig ist. Ein digitales von Ihnen getipptes Testament für Ihren digitalen Nachlass besitzt vor dem Gesetz keine Gültigkeit.

Digitaler Nachlass: Checkliste

Zum Regeln des digitalen Nachlasses bietet die Verbraucherzentrale Mustervorlagen an. An diesen können Sie sich orientieren oder Sie arbeiten die folgenden Fragen der Reihenfolge nach ab:

  • Welche Online-Konten besitze ich?
  • Welche Online-Verträge habe ich abgeschlossen?
  • Welche Passwörter gehören zu den einzelnen Konten?
  • Wer soll meinen digitalen Nachlass verwalten?
  • Soll eine Person alle meine Kanäle verwalten oder möchte ich die Verantwortung aufteilen?
  • Was soll mit meinen digitalen Dateien wie Bildern und Dokumenten passieren?
  • Im Falle einer Webseite: Soll die Webseite bestehen bleiben oder soll sie gelöscht werden?
  • Wie gebe ich meine Zugänge weiter?
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