Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Ja, das Grillen auf dem Balkon ist erlaubt – sofern keine rechtlichen Bestimmungen dagegen sprechen. Denn es gibt einige Einschränkungen.
Qualm, Gerüche, Lärm – grundsätzlich gilt, dass Nachbarn vor allem in der warmen Jahreszeit Grillabende auf dem Balkon dulden müssen. Daraus dürfen jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen resultieren. Wer bei jeder Gelegenheit den Grillrost anheizt, strapaziert früher oder später die Geduld seiner Mitmenschen. Ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn dreht sich deshalb um die Frage, wie oft ein Grillen auf dem Balkon akzeptabel ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es zwar nicht. Die Rechtsprechung hat sich allerdings schon mehrfach damit auseinandergesetzt und ganz unterschiedliche Urteile gefällt: Diese reichen von maximal viermal bis zu 25 Mal im Jahr.
Das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon stellt immer wieder ein heikles Thema dar. Denn ein Holzkohlegrill belastet die Umgebungsluft bekanntlich deutlich stärker – und viele Nachbarn stören sich an Qualm und Gerüchen. Weiterhin spielen Sicherheitsbedenken aufgrund der erhöhten Brandgefahr eine Rolle. Mietverträge und Hausordnungen verbieten deswegen oftmals das Grillen mit Holzkohle.
Wenn der Grillspaß für Ärger sorgt, ist es gut, einen starken Partner an der Seite zu haben. Die Rechtschutzversicherung von AdmiralDirekt übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.
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Damit der Grillabend auf dem Balkon allen Freude macht und nicht für einen Nachbarschaftsstreit sorgt, ist es hilfreich, ein paar Tipps zu beherzigen.
Ein qualmender Grill trifft gerade in Mehrfamilienhäusern nicht auf allgemeine Zustimmung. Doch es gibt einige Tricks, um möglichst rauchfrei zu grillen. Rauch entsteht beim Grillen, wenn Fett und Marinaden auf den heißen Kohlen verbrennen. Gas- und Elektrogrills haben hier einen entscheidenden Vorteil. Ein elektrischer Tischgrill bietet sich auch aus Platzgründen für das Grillen auf dem Balkon an. Falls Sie das typische Raucharoma vermissen, probieren Sie es mit „Liquid Smoke“ (Flüssigrauch).
Wenn die lang ersehnte Grillsaison endlich wieder beginnt, gibt es für viele Grillfreunde kein Halten. Bei ständiger Geruchsbelästigung ist der Nachbarschaftsstreit dann schnell vorprogrammiert. Daher empfiehlt es sich aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme, das Grillen auf dem Balkon auf wenige Male im Monat zu beschränken. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, ob sich Ihre Nachbarn überhaupt gestört fühlen und wie Ihr Balkon ausgerichtet ist.
Mitbewohner im Haus reagieren in der Regel positiver auf einen Grillabend, wenn sie vorab davon erfahren. Nicht zuletzt geben Sie Ihren Nachbarn so die Möglichkeit, die Fenster geschlossen zu halten.
Bei einer fröhlichen Grillfeier mit Freunden auf dem Balkon geht es gerne mal lebhaft zu. Denken Sie daher daran, dass ab spätestens 22 Uhr Nachtruhe herrschen sollte. Sonntags gilt die Ruhezeit den ganzen Tag über. Falls der Abend in die Verlängerung geht, verlegen Sie die Party besser nach drinnen und drehen die Musik auf Zimmerlautstärke herunter.
Kommt es häufiger zu Konflikten mit den Nachbarn oder sorgen Sie sich um die Brandgefahr, kann ein Standortwechsel die Lösung sein. Dafür eignen sich insbesondere öffentliche Grillplätze oder Grünflächen mit Grillerlaubnis.