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Ein Mann steht vor einem qualmenden Grill auf dem Balkon.

Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt, was geht nicht?

Sobald sich der Sommer mit schönem Wetter ankündigt, steht die Grillsaison in den Startlöchern. Wer auf dem Balkon grillen möchte, sollte einige Regelungen kennen. Ein wichtiges Stichwort hierbei lautet: nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Erfahren Sie mehr in diesem Artikel.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Es existiert weder ein generelles Grillverbot noch ein Grundrecht darauf, auf dem Balkon zu grillen. Vielmehr sind verschiedene Regelungen wie der Mietvertrag oder die Hausordnung, das Nachbarrechtsgesetz und landesrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen.
  • Um Streit mit anderen Hausbewohnern zu vermeiden, ist ein rücksichtsvolles Verhalten gefragt. Dazu gehört auch, die Ruhezeiten einzuhalten.
  • Ein Gas- oder Elektrogrill eignet sich am besten für das Grillvergnügen auf dem Balkon, da die Geräte weniger Qualm verursachen.

Darf man auf dem Balkon grillen?

Ja, das Grillen auf dem Balkon ist erlaubt – sofern keine rechtlichen Bestimmungen dagegen sprechen. Denn es gibt einige Einschränkungen.

  • Mietvertrag und Hausordnung: Der Vermieter darf das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung untersagen. Diese Vereinbarung gilt dann auch für Elektrogrills, selbst wenn dabei kaum Rauch entsteht. Halten Sie sich nicht daran, riskieren Sie eine Kündigung. In manchen Mietverträgen ist hingegen explizit geregelt, dass nur Elektrogrills und keine Holzkohlegrills erlaubt sind. Möchten Sie auf dem Balkon einer Mietwohnung grillen, lesen Sie sich daher vorab den Mietvertrag und die Hausordnung durch. Vermieter sind allerdings nicht dazu berechtigt, nachträglich ein Grillverbot auszusprechen.
  • Nachbarrecht: Hauseigentümer dürfen auf ihrem Balkon grillen, solange sie ihre Nachbarn nicht beeinträchtigen. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass sich die Geruchs- und Rauchbeeinträchtigungen in Grenzen halten. Wohnungseigentümergemeinschaften haben zudem die Möglichkeit, die Zahl der Grilltage in der Hausordnung festzulegen und damit die Interessen aller Hausbewohner zu berücksichtigen.
  • Immissionsschutz: Stellen Rauch und Ruß eine erhebliche Belästigung für die Nachbarn dar, liegt unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit vor. Das Grillen auf dem Balkon über offenem Feuer ist generell untersagt, da hiermit eine hohe Brandgefahr einhergeht.

Wie häufig und wie lange ist Grillen auf dem Balkon möglich?

Qualm, Gerüche, Lärm – grundsätzlich gilt, dass Nachbarn vor allem in der warmen Jahreszeit Grillabende auf dem Balkon dulden müssen. Daraus dürfen jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen resultieren. Wer bei jeder Gelegenheit den Grillrost anheizt, strapaziert früher oder später die Geduld seiner Mitmenschen. Ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn dreht sich deshalb um die Frage, wie oft ein Grillen auf dem Balkon akzeptabel ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es zwar nicht. Die Rechtsprechung hat sich allerdings schon mehrfach damit auseinandergesetzt und ganz unterschiedliche Urteile gefällt: Diese reichen von maximal viermal bis zu 25 Mal im Jahr.

Darf man auf dem Balkon mit Holzkohle grillen?

Das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon stellt immer wieder ein heikles Thema dar. Denn ein Holzkohlegrill belastet die Umgebungsluft bekanntlich deutlich stärker – und viele Nachbarn stören sich an Qualm und Gerüchen. Weiterhin spielen Sicherheitsbedenken aufgrund der erhöhten Brandgefahr eine Rolle. Mietverträge und Hausordnungen verbieten deswegen oftmals das Grillen mit Holzkohle.

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Lächelnde Frau mit Tasse in der Hand.

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Grillen auf dem Balkon im Mehrfamilienhaus: 5 Tipps

Damit der Grillabend auf dem Balkon allen Freude macht und nicht für einen Nachbarschaftsstreit sorgt, ist es hilfreich, ein paar Tipps zu beherzigen.

Tipp 1: Rauch vermeiden

Ein qualmender Grill trifft gerade in Mehrfamilienhäusern nicht auf allgemeine Zustimmung. Doch es gibt einige Tricks, um möglichst rauchfrei zu grillen. Rauch entsteht beim Grillen, wenn Fett und Marinaden auf den heißen Kohlen verbrennen. Gas- und Elektrogrills haben hier einen entscheidenden Vorteil. Ein elektrischer Tischgrill bietet sich auch aus Platzgründen für das Grillen auf dem Balkon an. Falls Sie das typische Raucharoma vermissen, probieren Sie es mit „Liquid Smoke“ (Flüssigrauch).

Tipp 2: Nachbarn eine Grillpause gönnen

Wenn die lang ersehnte Grillsaison endlich wieder beginnt, gibt es für viele Grillfreunde kein Halten. Bei ständiger Geruchsbelästigung ist der Nachbarschaftsstreit dann schnell vorprogrammiert. Daher empfiehlt es sich aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme, das Grillen auf dem Balkon auf wenige Male im Monat zu beschränken. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, ob sich Ihre Nachbarn überhaupt gestört fühlen und wie Ihr Balkon ausgerichtet ist.

Tipp 3: Grillen auf dem Balkon ankündigen

Mitbewohner im Haus reagieren in der Regel positiver auf einen Grillabend, wenn sie vorab davon erfahren. Nicht zuletzt geben Sie Ihren Nachbarn so die Möglichkeit, die Fenster geschlossen zu halten.

Tipp 4: Ruhezeiten einhalten

Bei einer fröhlichen Grillfeier mit Freunden auf dem Balkon geht es gerne mal lebhaft zu. Denken Sie daher daran, dass ab spätestens 22 Uhr Nachtruhe herrschen sollte. Sonntags gilt die Ruhezeit den ganzen Tag über. Falls der Abend in die Verlängerung geht, verlegen Sie die Party besser nach drinnen und drehen die Musik auf Zimmerlautstärke herunter.

Tipp 5: Alternativen Grillplatz suchen

Kommt es häufiger zu Konflikten mit den Nachbarn oder sorgen Sie sich um die Brandgefahr, kann ein Standortwechsel die Lösung sein. Dafür eignen sich insbesondere öffentliche Grillplätze oder Grünflächen mit Grillerlaubnis.

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