Tagtäglich bewegen wir uns im Straßenverkehr und sind dabei manchmal heiklen Situationen ausgesetzt. Meistens geht alles gut – aber was, wenn es einmal knallt oder der Autohändler Sie über den Tisch zieht? Die Frage nach der Schuld lässt sich oft nur vor Gericht klären und ist häufig mit hohen Anwalts- und Prozesskosten verbunden. Für diese Fälle gibt es unseren Verkehrsrechtsschutz. Wir sind für Sie da - ohne Wartezeit. Egal ob Sie als Autofahrer, Fußgänger, Jogger oder mit dem Rad unterwegs sind.
Einige Beispiele aus der Praxis sind:
In allen Fällen beraten wir Sie und vermitteln Ihnen auf Wunsch gerne einen Anwalt.
Der Verkehrsrechtsschutz ist außerdem eine optimale Ergänzung zu unserer
Kfz-Versicherung.
Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nur für Autofahrer wichtig ist. Dabei ist sie für jeden Verkehrsteilnehmer sinnvoll. Viele Städter setzen auf Carsharing, weil sie kein eigenes Auto haben. Wieder andere sind lieber mit E-Scooter und Fahrrad unterwegs oder gehen einfach zu Fuß. Wie Sie sich auch fortbewegen, mit dem Verkehrsrechtsschutz sind Sie bestens geschützt.
Im Verkehrsrechtsschutz versichert sind:
Wichtig: Kraftfahrzeuge oder Anhänger sind nur zugelassen und mit gültigem Kennzeichen versichert.
Der Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, z. B. vor deutschen Behörden und vor Gericht.
Folgende Leistungen sind versichert:
Der Verkehrsrechtsschutz greift nicht:
Ja, Sie sind auch versichert, wenn Sie im Fahrzeug eines Freundes oder Bekannten fahren.
Ja, Sie und alle berechtigten Fahrer sind auch versichert, wenn Sie Fremdfahrzeuge fahren. Dazu zählen zum Beispiel
Nein, eine Wartezeit besteht im Verkehrsrechtsschutz nicht. Er greift sofort nach Vertragsbeginn.
Wer in einen Rechtsfall verwickelt ist, hat jede Menge Fragen. Unser Experten-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite - egal, ob es sich um einen versicherten oder nicht-versicherten Leistungsfall handelt. Die kostenlosen Anwaltshotline steht Ihnen montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr unter 02203 5000 zur Verfügung und vermittelt Ihnen auf Wunsch einen Fachanwalt, der sie im Schadenfall vertreten kann. Sie können auch einfach unseren Rechtsberatungs-Chat nutzen. Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihren Schaden online melden.
In unserem Ratgeber bieten wir Ihnen ausführliche Fachartikel aus den Rechtsschutzbereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen.