Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Die Pflicht zum Anschnallen wurde in Deutschland am 1. Januar 1976 eingeführt. Das "Gesetz über die Anlegung und das Tragen von Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen" trat in Kraft und verpflichtet seither Fahrer und Insassen zum Anlegen eines Sicherheitsgurts. Die Einführung des Gesetzes war Teil einer Initiative zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Verletzungen und Todesfällen im Straßenverkehr. Seitdem wurde die Gesetzgebung in Deutschland kontinuierlich weiterentwickelt, um die Sicherheitsstandards im Straßenverkehr zu erhöhen und die Verkehrsteilnehmer zu schützen. Obwohl das Verkehrsaufkommen seit den frühen siebziger Jahren stark gestiegen ist, sank die Zahl der Unfalltoten von 21.000 auf 3.200 pro Jahr.
Die Anschnallpflicht besteht für alle Kraftfahrzeuge mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Sie müssen also während der gesamten Fahrt – auch im Stau oder bei stockendem Verkehr – angeschnallt sein. Wichtig ist, dass Sie den Sicherheitsgurt korrekt anlegen, sonst kann er Sie nicht richtig schützen. Die Gurtpflicht ist in § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt und gehört zu den wichtigsten Sicherheitssystemen beim Autofahren. Und doch gibt es wenige Ausnahmen, in denen Sie von der Gurtpflicht befreit sind.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, die das Fahren ohne Anschnallgurt rechtfertigen. Eine Gurtbefreiung ist beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen möglich. Dafür müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde einreichen. Außerdem benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, die nachweist, dass Sie aufgrund einer Erkrankung unbedingt von der Anschnallpflicht befreit werden müssen. Hier muss auch angegeben werden, ob es sich um eine kurzzeitige oder permanente Krankheit handelt.
Darüber hinaus besteht auch in diesen Fällen keine Gurtpflicht:
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Wer die Vorschrift zur Anschnallpflicht missachtet, riskiert nicht nur sein Leben, sondern muss auch mit Bußgeldern rechnen. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit gelten empfindliche Strafen. Insbesondere, wenn Kinder im Auto mitfahren:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahren ohne Sicherheitsgurt | 30 Euro | - |
Kind ohne Kindersitz | 30 Euro | - |
Kind ohne Anschnallgurt und Kindersitz | 60 Euro | 1 |
Mehrere Kinder ohne Anschnallgurt und Kindersitz | 70 Euro | 1 |
Wichtig: Sollten Sie bei einem Unfall nachweislich nicht angeschnallt gewesen sein, drohen Ihnen zusätzliche Konsequenzen. Ihre Kfz-Versicherung könnte Ihnen eine Teilschuld zuschreiben und die Versicherungsleistungen entsprechend kürzen. Eine vollständige Leistungsverweigerung ist ebenfalls möglich, wenn nachgewiesen wird, dass das Tragen des Sicherheitsgurts das Ausmaß der Verletzungen oder Schäden hätte verhindern oder mindern können.
Als Erwachsener sind Sie natürlich selbst dafür verantwortlich, Ihren Anschnallgurt anzulegen. Anders ist es, wenn Sie Kinder oder Menschen mit Einschränkungen mitnehmen. Hier liegt die Verantwortung bei Ihnen als Fahrer. Sie sollten stets darauf achten, dass alle Beifahrer angeschnallt sind.
Auf allen Sitzplätzen mit Sicherheitsgurten müssen Sie sich anschnallen. Die Rückbank stellt also keine Ausnahme dar. Seit 1974 muss jeder Neuwagen mit Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen ausgestattet sein. Auf der Rückbank sind diese erst seit 1979 obligatorisch. Früher bestand die Gurtpflicht demnach nur für den Fahrer und den Beifahrer, aber seit 1984 musste jeder im Auto einen Sicherheitsgurt verwenden. In der DDR wurde die Gurtpflicht 1980 eingeführt.
Kinder sind bei einem Unfall besonders stark gefährdet. Deshalb sind ein richtig sitzender Sicherheitsgurt und der passende Kindersitz besonders wichtig.
Achten Sie beim Anschnallen mit dem klassischen Dreipunktgurt darauf, dass der Gurt straff oberhalb der Schulter sitzt und gerade über den Bauch verläuft. Außerdem sollte dieser nicht verdreht sein und eng anliegen, um richtig zu schützen. Ein sogenannter Hosenträgergurt wird vor allem bei jüngeren Kindern genutzt und muss regelmäßig an die Körpergröße angepasst werden. Seien Sie ein wichtiges Vorbild für Kinder und schnallen Sie sich immer an.
In einigen Oldtimern besteht keine Gurtpflicht, weil diese Fahrzeuge oft vor der Einführung der Gurtpflicht in den 1970er Jahren zugelassen wurden. Die Autos sind durch den Bestandsschutz von der Nachrüstung befreit und dürfen ohne Sicherheitsgurte gefahren werden. Allerdings gelten Ausnahmen: Kinder über drei Jahre und unter 1,50 Meter müssen auf den Rücksitzen mitfahren, während Kinder unter drei Jahren in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte gar nicht mitgenommen werden dürfen.
Ja, grundsätzlich müssen Sie sich auch während der Schwangerschaft anschnallen. Damit das ungeborene Kind im Falle eines Unfalls besser geschützt ist, gibt es zusätzliche Vorrichtungen, die den Bauch schützen.
In den meisten Ländern der Welt gibt es mittlerweile eine Gurtpflicht, insbesondere in Europa. Vor einer Reise sollten Sie sich deshalb immer nach den genauen Regeln erkundigen. Gerade für Kinder gibt es häufig noch gesonderte Vorschriften. Unser Tipp: Nutzen Sie am besten immer einen Sicherheitsgurt, unabhängig von den Regeln im Ausland. So sind Sie auf der sicheren Seite. Informieren Sie sich vor einem Urlaub am besten auch über entsprechende Bußgelder im Ausland.
Tiere zählen nach der StVO als Ladung, deshalb gibt es für Hunde im Auto grundsätzlich keine Anschnallpflicht. Sie sollten Ihr Tier aber dennoch so sichern, dass es bei einer Vollbremsung nicht durch das Auto fliegt. So können im schlimmsten Fall weitere Schäden oder Verletzungen entstehen.
Ja, auch in einem Wohnmobil müssen Sie sich anschnallen. Auf den hinteren Sitzen reicht aber meist ein Beckengurt. Während der Fahrt ist das Aufhalten im Wohnbereich grundsätzlich verboten.