Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Der „Führerschein auf Probe" ist eine spezielle Regelung für Fahranfänger. Seit 1986 ist sie im Straßenverkehrsgesetz verankert und soll dafür sorgen, dass junge Fahrer eine verantwortungsbewusste Fahrweise entwickeln. Fahranfänger sind oft noch unsicher im Straßenverkehr und neigen zu Selbstüberschätzung, was schnell zu Unfällen führen kann. So sind junge Menschen laut dem Statistischen Bundesamt zum Beispiel doppelt so oft in Verkehrsunfälle verwickelt wie ältere Fahrer. In der Probezeit gelten deshalb besonders strenge Vorgaben und Beschränkungen.
Im Normalfall dauert die Probezeit zwei Jahre. Bei einem Verkehrsverstoß innerhalb dieser Zeit ist jedoch eine Verlängerung auf bis zu vier Jahre, ein Aufbauseminar oder sogar der Führerscheinentzug möglich.
Die Probezeit muss übrigens nur einmal durchlaufen werden. Haben Sie zum Beispiel mit 16 Jahren bereits einen Führerschein für Roller oder Motorräder gemacht, entfällt die Probezeit, wenn Sie später den Pkw-Führerschein machen.
Wenn Sie als Fahranfänger geblitzt werden, müssen Sie aber nicht immer gleich mit dem schlimmsten rechnen. Erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h müssen Sie von einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar ausgehen. Die Strafen inklusive der Sanktionen für Fahranfänger sind im Bußgeldkatalog geregelt.
Wichtig: Für alle Fahrer, egal ob in der Probezeit oder nicht, gibt es einen Toleranzabzug von drei km/h. Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h liegt der Toleranzbereich bei drei Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeitmaßnahmen |
---|---|---|---|---|
Max. 20 km/h zu schnell | 20 - 60 Euro | - | Nein | Keine |
21 - 30 km/h zu schnell | 100 - 150 Euro | 1 | Evtl. ein Monat* | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung |
31 - 40 km/h zu schnell | 200 Euro | 1 | Evtl. ein Monat* | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung |
Ab 40 km/h zu schnell | ab 320 Euro | 2 | Ein bis drei Monate | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung |
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Probezeitmaßnahmen |
---|---|---|---|---|
Max. 20 km/h zu schnell | 30-70 Euro | - | Nein | Keine |
21 - 30 km/h zu schnell | 115-180 Euro | 1 | Evtl. ein Monat* | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung |
31 - 40 km/h zu schnell | 260 Euro | 2 | Ein Monat | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung |
Ab 40 km/h zu schnell | Ab 400 Euro | 2 | Ein bis drei Monate | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung |
*Hinweis: Sollte innerhalb eines Jahres nach der ersten rechtskräftigen Entscheidung erneut eine Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h erfolgen.
Nicht jeder Verkehrsverstoß in der Probezeit führt automatisch zu schwerwiegenden Maßnahmen. Im Verkehrsrecht werden die Vergehen in drei Kategorien unterschieden:
Kleinere Vergehen beeinflussen Ihre Probezeit nicht. Zu den geringen Verstößen gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen von maximal 20 km/h oder Falschparken. Schwere Vergehen oder Straftaten werden in A- und B-Verstöße unterteilt.
Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß, der deutliche Konsequenzen nach sich zieht. Neben einem entsprechenden Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot erwarten Fahranfänger zusätzlich auch Probezeitmaßnahmen.
Zu den A-Verstößen gehören unter anderem:
Übrigens: Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Anhänger ziehen, zählt bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h als A-Verstoß.
Wichtig: Solche schwerwiegenden Verstöße können nicht nur Bußgelder, Punkte und Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen, sondern auch Auswirkungen auf Ihre Kfz-Versicherung haben. Sollte Ihnen eine (Teil-)Schuld zugewiesen werden, könnten Ihre Versicherungsleistungen gekürzt oder angepasst werden.
Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend und hat erstmal keine Probezeitverlängerung und kein Aufbauseminar zur Folge. Begehen Sie jedoch zwei Delikte dieser Kategorie, zählen diese als ein A-Verstoß. In diesem Fall gelten die gleichen Konsequenzen.
B-Verstöße sind meistens Ordnungswidrigkeiten wie:
Nein, wer in der Probezeit geblitzt wird, muss nicht sofort die Fahrerlaubnis abgeben. Die Probezeitmaßnahmen, die im Falle eines Verstoßes erfüllt werden müssen, erstrecken sich über ein dreistufiges Sanktionssystem.
Achtung: Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, wird die Probezeit pausiert und um den entsprechenden Zeitraum verlängert.
Werden Sie in Ihrer Probezeit geblitzt, empfiehlt sich eine Beratung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann am besten beurteilen, ob es sinnvoll ist, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder Widerspruch gegen das Aufbauseminar oder den Führerscheinentzug einzulegen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier weiterhelfen.
Mit Hilfe des Aufbauseminars sollen sich Fahranfänger mit Ihren eigenen Fehlern auseinandersetzen, um Verstöße in Zukunft zu vermeiden. Wenn Sie also in der Probezeit geblitzt wurden oder einen anderen A-Verstoß begehen, müssen Sie an einer Nachschulung in einer lizenzierten Fahrschule teilnehmen. Das Aufbauseminar erstreckt sich über vier Termine mit jeweils 135 Minuten theoretischem Unterricht. Gesprochen wird über Gefahrenprävention und Gefühlskontrolle im Straßenverkehr. Außerdem müssen Sie eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten durchlaufen, bei der ein Fahrlehrer Ihr Verhalten auf der Straße beurteilt. Eine erneute Fahrprüfung ist aber nicht notwendig. Nach dem Aufbauseminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Wichtig: Für die Teilnahme am Aufbauseminar gibt es meist eine Frist von zwei Monaten. Verpassen Sie diese ohne triftigen Grund, wird Ihnen der Führerschein entzogen, bis Sie die Bescheinigung nachreichen.
Der Toleranzabzug ist für alle Fahrer der gleiche und liegt bei drei km/h auch in der Probezeit. Ab einer Geschwindigkeit von 100 km/h werden Ihnen drei Prozent Toleranz abgezogen.
Erst ein Geschwindigkeitsverstoß ab 20 km/h hat Auswirkungen auf Ihre Probezeit. Vorher zahlen Sie, wenn Sie erwischt werden, ein Bußgeld von bis zu 70 Euro.
Ob ein Blitzerfoto Auswirkungen auf Ihre Probezeit hat oder nicht, ist vor allem davon abhängig, wie schnell Sie gefahren sind. Wenn Sie mit maximal 20 km/h zu schnell unterwegs gewesen sind, droht Ihnen zunächst eine Geldbuße. Auch wenn das häufiger vorkommt, droht Ihnen keine Probezeitverlängerung, solange Sie nicht mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind. Erst wenn Sie einen schwerwiegenden A-Verstoß begehen, müssen Sie mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen. Bei mehreren Verstößen in der Probezeit kann das sogar den Führerscheinentzug zur Folge haben.
Bis ins Jahr 2010 konnten Fahranfänger ihre Probezeit durch die Teilnahme an einem freiwilligen Seminar um ein ganzes Jahr reduzieren. Heute ist das allerdings nicht mehr möglich.
Die Kosten für ein Aufbauseminar müssen Sie selbst tragen. Diese variieren je nach Fahrschule und Region und belaufen sich auf etwa 200 bis 500 Euro.