Wer schwer gegen Verkehrsvorschriften verstößt und damit die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet, begeht unter Umständen eine Straftat. § 315c StGB listet die strafbaren Verkehrsverstöße im Einzelnen auf – die umgangssprachlich auch die sieben Todsünden im Straßenverkehr genannt werden. Dazu gehören folgende Handlungen:
Gut zu wissen: Eine Strafe droht in diesen Situationen allerdings nur, wenn Sie sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten. Voraussetzung ist auch, dass Sie durch Ihr Fehlverhalten Leib oder Leben einer Person oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährden.
Hier sind einige typische Beispiele, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen:
Egal, ob Sie zu Fuß, mit dem Rad oder Pkw unterwegs sind. Mit dem Verkehrsrechtsschutz von AdmiralDirekt sind Sie gut beraten und auf der sicheren Seite.
Unsere Vorteile für Sie:
Bei schweren Straßenverkehrsdelikten ist zunächst eine Entziehung des Führerscheins oder ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten zu erwarten. Hinzu kommen bis zu drei Punkte in Flensburg. Das Gericht kann die Gefährdung des Straßenverkehrs zudem mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ahnden. Hierbei kommt es unter anderem auf die Schwere der Schuld an.
Strafen sind auch möglich, wenn Sie fahrlässig handeln oder die Gefahr fahrlässig verursachen. Eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs zieht nach § 315c Abs. 3 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich.
Verkehrsregeln dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Deshalb ist es einerseits wichtig, die Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Andererseits leisten Sie einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, wenn Sie Delikte der Polizei melden. Damit lässt sich die Zahl der Unfälle reduzieren. Ein Beispiel ist die Anzeige wegen Überholen mit Gefährdung – da von rechts zu überholen in den meisten Fällen einen Verkehrsverstoß darstellt.
Um eine Anzeige zu erstatten, können Sie entweder die örtliche Polizeiwache aufsuchen oder eine Online-Strafanzeige über die Onlinewache (Portal der Polizei) stellen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Erhalten Sie selbst eine Anzeige wegen Gefährdung im Straßenverkehr, empfiehlt es sich, umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Denn die Strafen haben mitunter ernste Konsequenzen, wenn Sie beispielsweise beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind.