Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Autofahrer, die ihr Handy während der Fahrt bedienen, sind tendenziell unaufmerksam und verursachen schneller Unfälle. Für mehr Verkehrssicherheit wurde deshalb das Handyverbot am Steuer (§23 StVO) ernannt.
Grundsätzlich gilt: Wer am Lenkrad sitzt, darf das Handy während der Fahrt beziehungsweise bei laufendem Motor nicht in die Hand nehmen und manuell bedienen. Strafen gibt es also nicht nur für das Telefonieren beim Fahren, sondern auch für die generelle Benutzung des Smartphones. Das heißt fotografieren oder Nachrichten schreiben ist ebenfalls verboten, denn die StVO untersagt zu lange Blickabwendungen vom Verkehr.
Wer das Handy am Steuer nutzt, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Dabei reicht es aus, wenn Sie mit dem Handy in der Hand beobachtet werden. Das Handyverbot gibt es bereits seit 2004. Im Jahr 2017 wurden die Bußgelder und Strafen zusätzlich erhöht.
Achtung: Auch das Wegdrücken eines eingehenden Anrufes kann bereits als Verstoß gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Ebenso gilt das Verbot auf Parkplätzen und Seitenstreifen, wenn der Motor weiterhin läuft.
Nicht nur auf das Handy muss während der Fahrt verzichtet werden – alle elektronischen Geräte, die zur Kommunikation, Information und Organisation genutzt werden können, sind für Pkw-Fahrer verboten. Dazu gehören zum Beispiel:
Diese Aufzählung liefert nur einige Beispiele für Geräte, die nicht benutzt werden dürfen. Wichtig zu wissen ist, dass die Nutzung eines eingebauten Touch-Displays bei zu langer Ablenkung vom Verkehr ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Elektronische Einparkhilfen sind erlaubt, wenn Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Auch das Head-up-Display bildet eine Ausnahme und darf für fahrzeug-, verkehrszeichen- und fahrtbezogene Informationen genutzt werden. Die Nutzung einer Smartwatch kann ebenso erlaubt sein, wenn ausschließlich die Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird.
Da Radfahrer im Verkehrsrecht als Fahrzeugführer angesehen werden, gilt auch für sie das Handyverbot während der Fahrt. Zum Telefonieren muss also auch als Fahrradfahrer angehalten werden. Wer erwischt wird, zahlt im schlechtesten Fall ein Bußgeld von 55 Euro.
Das Handy darf benutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist. Die Start-Stopp-Automatik ist allerdings nicht ausreichend. Telefonieren ist mit einer passenden Freisprechanlage oder einem einseitigen Headset erlaubt. Außerdem darf das Handy an eine andere Stelle gelegt oder an den Beifahrer weitergereicht werden.
Die StVO erlaubt eine sogenannte kurze Blickzuwendung, wenn Ihr Handy sich in einer Halterung befindet oder Sie einen fest verbauten Bordcomputer nutzen. Als Richtwert gilt dabei etwa eine Sekunde. Eine genaue Zeitvorgabe gibt es allerdings nicht, deshalb kann individuell entschieden werden, wenn Sie kontrolliert werden sollten.
Viele Autofahrer nutzen ihr Handy zur Navigation und das ist auch erlaubt, solange das Smartphone während der Fahrt nicht in die Hand genommen wird. Mit einer entsprechenden Halterung können Sie sich also sicher ans Ziel navigieren lassen.
Unser Tipp: Konzentrieren Sie sich bei der Fahrt mit einem Handy als Navi stets auf den Verkehr und aktivieren Sie ggf. den „Bitte-nicht-stören“-Modus, um Ablenkungen durch Benachrichtigungen zu vermeiden.
Wer mit dem Handy hinterm Steuer erwischt wird, riskiert ein Bußgeld nach §23 StVO. Die Strafen beginnen bei 100 Euro und einem Punkt in Flensburg, wenn Sie während der Fahrt Ihr Handy nutzen. Bei einem Unfall mit Verletzten oder Toten kann dem Fahrer sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Darüber hinaus können Sie, wenn Sie mit Ihrem Handy am Steuer einen Unfall bauen, auch Probleme mit Ihrer Kfz-Versicherung bekommen.
Nutzen des Handys… | Bußgeld-Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
---|---|---|---|
beim Führen eines Kraftfahrzeugs | 100 Euro | 1 | - |
mit Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
mit Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
als Radfahrer | 55 Euro | - | - |
In der Probezeit zählt das Bedienen des Handys während der Fahrt als sogenannter A-Verstoß. Das heißt, die Probezeit des Fahrers wird von zwei auf vier Jahre verlängert. Zusätzlich muss ein Führerschein-Aufbauseminar absolviert werden. Je nach Sachlage kommt dazu noch ein Bußgeld von bis zu 200 Euro, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall auch ein einmonatiger Führerscheinentzug.
Werden Sie mit Ihrem Handy in der Hand geblitzt, können Sie für beide Vergehen bestraft werden. Hier gilt: Die höhere Strafe muss vollständig gezahlt werden, während für das weniger schwere Vergehen nur die Hälfte anfällt. Die Nebenstrafen, also Punkte und Fahrverbote, werden addiert.
Ein Beispiel: Sie werden außerorts mit 14km/h zu schnell und Handy am Ohr geblitzt.
Konsequenzen: 110€ Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
In allen Ländern Europas wird das Benutzen des Handys während der Fahrt als Unfallrisiko gewertet und geahndet. Die Strafen im Ausland fallen sehr unterschiedlich aus. In Frankreich beginnen die Bußgelder bei 135 Euro. In den Niederlanden kostet das Nutzen des Handys während der Fahrt bis zu 380 Euro und in Norwegen sogar 853 Euro.
Das Smartphone beim Autofahren zu benutzen, ist aus gutem Grund verboten. Bei 50 km/h bedeutet bereits eine Sekunde Ablenkung einen Blindflug von 14 Metern. Das Telefonieren beim Fahren gilt als so gefährlich wie das Fahren mit einem Alkoholgehalt von 0,7 Promille. Wenn Sie während der Fahrt eine Nachricht tippen, entspricht dies sogar dem Fahren mit einem Alkoholgehalt von 1,3 Promille.
Während der Fahrt ein Videotelefonat zu führen, fällt ebenfalls unter das Handyverbot am Steuer. Anders als ein Sprachanruf erfordert ein Videoanruf mehr als nur eine kurze Blickabwendung vom Straßenverkehr. Die Aufmerksamkeit des Fahrers liegt dabei nicht mehr auf der Straße und das Unfallrisiko steigt.
Die Sprachsteuerung des Handys ist erlaubt, solange das Gerät in einer Halterung ist oder wie eine Smartwatch beispielsweise am Handgelenk.
Solange der Motor läuft, darf das Handy auch auf dem Parkplatz oder Seitenstreifen nicht benutzt werden. Erst wenn das Fahrzeug aus ist, sollten Sie Ihr Handy verwenden.
Das bloße in die Hand nehmen des Gerätes, zum Beispiel um es weiterzureichen oder zu verlegen, ist erlaubt, solange das Handy nicht benutzt wird.
Bereits das Betätigen einer Taste am Handy (zum Beispiel um auf die Uhr zu schauen) zählt als Benutzung und ist somit verboten. Auch das Ablegen auf dem Oberschenkel und das Einklemmen zwischen Ohr und Schulter sind unzulässig.