Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Eine schnelle Anfahrt der Rettungskräfte zum Unfallort ist von entscheidender Bedeutung, gerade bei Autobahnunfällen. Daher ist es bei Stau besonders wichtig, eine Rettungsgasse zu bilden. Dafür fahren Sie im Stau oder bei stockendem Verkehr an den linken oder rechten Fahrbahnrand. So entsteht in der Mitte eine neue Spur, die eine Durchfahrt für Polizei und Co. bietet.
Viele Autofahrer sind unsicher, wie sie die Rettungsgasse korrekt bilden. Dabei gibt es hier eine einfache Faustregel: Egal, wie viele Fahrspuren die Autobahn hat, die Rettungsgasse wird immer zwischen der äußersten linken und der direkt daneben liegenden rechten Spur gebildet. Das heißt, Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links und Fahrzeuge auf den anderen Spuren fahren nach rechts.
Als Merkhilfe können Sie Ihre rechte Hand nehmen: Wenn Sie auf den Handrücken schauen, und den Daumen abspreizen, sehen Sie zwischen ihm und den anderen Fingern eine große Lücke. Der Daumen stellt die linke Fahrbahn dar und die Lücke die Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen. Die anderen Finger sind die restlichen Spuren. Ob die Autobahn nun zwei, drei oder vier Spuren hat – mit der Daumenregel wissen Sie immer, wohin Sie ausweichen müssen.
Achtung: Bei stockendem Verkehr muss die Rettungsgasse gebildet werden, solange die Fahrzeuge sich noch in Schrittgeschwindigkeit bewegen. Wenn der Verkehr zum Erliegen gekommen ist und die Autos stehen, fehlt oft der Platz.
Bei einem Unfall in der Stadt ist der Platz meistens sehr viel begrenzter als auf der Autobahn. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie man sich richtig verhält, wenn ein Einsatzfahrzeug vorbei möchte:
Baustellen auf der Autobahn sind oft eng und bieten nicht so viel Platz wie die normalen Spuren. Kommt es hier zum Stau, wird nach dem gleichen Prinzip gehandelt wie sonst auch: Die Rettungsgasse wird zwischen dem linken und dem danebenliegenden Fahrstreifen gebildet. Falls der Platz nicht ausreicht, dürfen Sie im Ausnahmefall auch den Standstreifen bis zur Hälfte befahren.
Es gibt Baustellen, bei denen das Befahren des Seitenstreifens nicht möglich ist und die zu schmal für eine ausreichend breite Rettungsgasse sind. In so einem Fall sollten Sie sich zunächst genauso verhalten, wie bei einer normalen Rettungsgasse auch. Halten Sie zusätzlich einen großen Abstand zum Fahrer vor Ihnen ein. Die großen Lücken können Polizei und Co. helfen, die Rettungsgasse zu passieren.
Wenn Sie sich auf der Autobahn vor einer Auffahrt im Stau befinden, achten Sie darauf, dass die Zufahrt frei bleibt und für den Rettungswagen eine Durchfahrt entsteht.
Falls Sie sich im Stau auf der Autobahnauffahrt befinden, fahren Sie möglichst weit nach rechts, damit z.B. die Feuerwehr genug Platz hat. Wenn Sie das Ende der Auffahrt erreichen, warten Sie, bis Sie sich ohne Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer einfädeln können.
Sie stehen im Stau und müssen bei der nächsten Ausfahrt abfahren? Der Standstreifen mag verlockend aussehen, aber das Überholen auf dem Seitenstreifen ist nicht gestattet, um die Autobahn zu verlassen oder die nächste Raststätte zu erreichen. Bei Missachtung drohen ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Warten Sie stattdessen, bis die normale Abfahrtsspur beginnt und ordnen Sie sich wie gewohnt ein.
Die Rettungsgasse ist dafür da, Einsatzfahrzeugen den Weg zur Unfallstelle zu ermöglichen und darf nur von diesen befahren werden. Dazu zählen: Polizei, Rettungswagen, Feuerwehr, Notarzt, Abschleppdienst, Bergungsdienst, Gutachter und Bestattungsunternehmen und Einsatzfahrzeuge des technischen Hilfswerks. Alle anderen Fahrzeuge dürfen die Rettungsgasse nicht nutzen. In Deutschland gilt das auch für Motorräder.
Der Seitenstreifen ist für große Hilfsfahrzeuge oftmals zu schmal. Aber auch sonst bietet er sich nicht als Rettungsweg an, da er nicht durchgehend ausgebaut ist oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert sein könnte.
Übrigens: Der Standstreifen ist einzig für Pannenfahrzeuge reserviert und darf nicht zum Halten oder Parken genutzt werden. Das Befahren ist nur dann gestattet, wenn eine entsprechende Beschilderung explizit zur Nutzung auffordert.
Wer keine Rettungsgasse bildet, dem droht laut Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Strafe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Wenn die Einsatzkräfte behindert oder gefährdet werden, steigen die Bußgelder schnell. Auch wer die Rettungsgasse selbst befährt, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einer ordentlichen Strafe rechnen.
Folgende Bußgelder werden bei Missachtung der Regeln für die Rettungsgasse verhängt:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
---|---|---|---|
Rettungsgasse nicht gebildet | 200 € | 2 | 1 |
Mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 |
Mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 |
Mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 |
Unrechtmäßiges Befahren der Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 |
Mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 |
Mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 |
Mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 |
Übrigens kommt es immer wieder vor, dass Bußgeldbescheide fehlerhaft und somit anfechtbar sind. In unserem Artikel erfahren Sie, ob und wann es sich lohnt, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.
Wer im Urlaub ins Ausland fahren möchte, sollte sich vorher gut über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Diese können sich hinsichtlich Geschwindigkeit, Sicherheitsvorkehrungen im Auto und Verhalten im Straßenverkehr unterscheiden. Wer die Verkehrsregeln missachtet, muss teilweise mit deutlich höheren Bußgeldern im Ausland rechnen. Damit Sie bei einem Stau keine Strafe riskieren, finden Sie hier die Verhaltensregeln für die Rettungsgasse unserer Nachbarländer:
Österreich, Schweiz, Slowenien und Tschechien: Es gelten die gleichen Regelungen wie in Deutschland.
Frankreich, Niederlande, Italien, Spanien, Kroatien und Polen: Es gibt keine klaren Regelungen für die Rettungsgasse, aber die Rettungsfahrzeuge müssen an den Autos vorbeikommen.
Großbritannien: Als Rettungsgasse wird der Seitenstreifen genutzt. Dieser befindet sich ganz links.
Luxemburg und Ungarn: Auch hier wird die Rettungsgasse genauso gebildet wie in Deutschland. Der Standstreifen darf mitgenutzt werden darf.
Belgien: Es gibt keine präzise Regelung, aber die Einsatzkräfte müssen an anderen Fahrzeugen vorbeikommen. Motorräder dürfen die Rettungsgasse passieren.
Wenn Sie ins Ausland fahren, sollten Sie auch an Ihre Grüne Karte denken. Die ist im Falle eines Schadens Ihr Versicherungsnachweis. Wenn Sie komplett unbesorgt reisen wollen, ist ein Auslandsschadenschutz sinnvoll. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls bleiben Sie so nicht auf den Kosten sitzen. Wer ins Ausland fährt, sollte sich nicht nur über die Verkehrsregeln, sondern auch über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Mit der richtigen Kfz-Versicherung sind Sie auch im Ausland bestens abgesichert.