Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
EU-Führerschein
Seit 2006 gibt es den Führerschein nach EU-Recht. Damit gilt der deutsche Führerschein innerhalb aller EU-Länder sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island, und Liechtenstein. Die Fahrerlaubnis ist unbedingt mitzuführen. Achten Sie zudem auf seine Gültigkeit, da einige Jahrgänge ihren Führerschein umtauschen müssen.
Internationaler Führerschein
In einigen Ländern benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Sie erhalten das Dokument beim Bürger- oder Bezirksamt. Bedenken Sie, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig vor der Reise über die Bestimmungen des Landes zu informieren. In den folgenden europäischen Staaten wird empfohlen einen Internationalen Führerschein sowie eine beglaubigte Übersetzung mitzuführen: Albanien, Moldawien, Russland, Ukraine.
Weitere wichtige Unterlagen:
Informieren Sie sich auch über die im Ausland geltenden Vorschriften, was zum Beispiel Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer betrifft. Bußgelder im Ausland können schnell teuer werden.
Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt samt Pkw, ist dies bis zu einer Dauer von sechs Monaten möglich. Beachten Sie dabei, dass die meisten Autoversicherungen den Schutz auf bestimmte Länder begrenzen, etwa die europäischen Mitgliedsstaaten inklusive der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (z. B. die Türkei). Um Ihren regulären Versicherungsschutz beizubehalten, muss sich Ihr Pkw innerhalb der genannten Frist wieder in Deutschland befinden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft bzw. länger als ein halbes Jahr ins Ausland verlegen, müssen Sie Ihren Pkw abmelden und es mit Exportkennzeichen in das gewünschte Land überführen. Für die Anmeldung des Pkw im europäischen Ausland benötigen Sie die COC-Papier (Certificate of Conformity) Ihres Autos. Im Anschluss können Sie Ihr Auto im Ausland versichern.
Der EU-Unfallbericht ist ein standardisiertes Unfallprotokoll und in allen Ländern der EU inhaltlich identisch. Damit vereinfacht es die Abwicklung nach Unfällen. Den Europäischen Unfallbericht können Sie bei AdmiralDirekt kostenlos herunterladen.
Mit Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung haben Sie Versicherungsschutz innerhalb Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dazu zählen u. a. die Azoren, Kanarischen Inseln oder Faröer.
Die Höhe des Versicherungsschutzes richtet sich nach dem Urlaubsland. Ihre Versicherung leistet dort mindestens in der gleichen Höhe wie Sie es vertraglich vereinbart haben. In Ländern, in denen eine höhere Deckungssumme vorgeschrieben ist, wird auch diese Summe geleistet. Somit haben Sie nichts zu befürchten, wenn Sie einen Schaden im Ausland verursachen.
Ihre Teilkasko- und Vollkaskoversicherung greift auch im Ausland in Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Beachten Sie jedoch, dass der Schutz nur in Ländern besteht, die laut Ihrem Tarif eingeschlossen sind. Es handelt sich in der Regel um die Mitgliedstaaten Europas sowie die Länder, die zum EU-Geltungsbereich zählen.
Wenn Sie im Ausland in einen Unfall verwickelt werden, muss die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen. Aufgrund unterschiedlicher Mindestdeckungssummen in der Europäischen Gemeinschaft kann es jedoch sein, dass bei einem schweren Unfall ein Teil der entstandenen Kosten nicht gedeckt wird. Der Grund: In einigen Ländern liegen die gesetzlichen Versicherungssummen unter dem deutschen Niveau. Wenn Sie häufig mit Ihrem Auto im Ausland unterwegs sind, kann es sich daher lohnen, über einen Auslandsschadenschutz nachzudenken. Dieser gleicht Differenzen aus.
Wer lieber auf einen Mietwagen setzt, sollte über eine Mallorca-Police nachdenken.
Mietwagen sind im europäischen Ausland oftmals aufgrund deutlich niedrigerer Deckungssummen geringfügiger versichert als in Deutschland. Im Falle eines Schadens reicht die Deckungssumme dann nicht aus. Die Mallorca-Police gleicht die Haftpflicht-Deckungssumme des Mietwagens im Ausland auf deutsches Niveau an.
Haben Sie eine Schutzbriefversicherung abgeschlossen, genießen Sie auch im europäischen Ausland und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers Unfall- und Pannenhilfe. AdmiralDirekt steht Ihnen zur Seite und übernimmt die Kosten für die Weiterreise zum Zielort oder die Heimreise, Mietwagenkosten und Übernachtungskosten. Sollte es passieren, dass Sie oder eine mitversicherte Person erkranken oder während Ihrer Reise eine Verletzung erleiden, sind wir ebenfalls für Sie da. Wir übernehmen die Kosten für einen Krankenrücktransport sowie die Rückholung und Betreuung von mitreisenden Kindern.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei den Urlaubsvorbereitungen und eine gute und sichere Fahrt!