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Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen: Tipps und Voraussetzungen

Wussten Sie, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung steuerlich absetzen können? Die Vorteile hängen von der Fahrzeugnutzung und Ihrem Beruf ab. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Beiträge in der Steuererklärung angeben.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Fahrzeughalter mit steuerpflichtigem Einkommen haben die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen. Das kann je nach Gehalt und Steuersatz eine steuerliche Entlastung bringen.
  • Hierzu geben Sie die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in Ihrer Steuererklärung an. Selbstständige dürfen zusätzlich die Beiträge ihrer Teil- und Vollkaskoversicherung von der Steuer absetzen.
  • An welcher Stelle in der Steuererklärung Sie die Kfz-Versicherung eintragen, hängt von dem Beschäftigungsverhältnis und der Nutzung des Fahrzeugs ab: privat oder beruflich.

Welche Beiträge zur Kfz-Versicherung kann ich steuerlich absetzen?

Die Autoversicherung ist von der Steuer absetzbar. Hierbei macht es allerdings einen Unterschied, ob Sie Ihre Steuererklärung als Privatperson oder als Selbstständiger abgeben.

Kfz-Versicherung absetzen als Privatperson

Angestellte, Rentner, Pensionäre und Beamte dürfen ihre Autoversicherung nur anteilig von der Steuer absetzen. Konkret bedeutet das: Sie können in Ihrer Einkommensteuererklärung die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.

Symbol Achtung mit Welle im Hintergrund

Hinweis: Der Anteil für die Teil- oder Vollkaskoversicherung lässt sich von Privatpersonen nicht steuerlich absetzen. Denn ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, mit denen Sie für die Zukunft vorsorgen. Kaskoversicherungen in der Autoversicherung stellen hingegen eine Sachversicherung dar.

Kfz-Versicherung absetzen als Selbstständiger

Gehen Sie einer selbstständigen Tätigkeit nach, profitieren Sie von weiteren Steuererleichterungen: Sofern Sie Ihr Fahrzeug beruflich nutzen, dürfen Sie die kompletten Beiträge zur Kfz-Versicherung steuerlich absetzen – sprich: die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung

Symbol Tipp: Glühbirne

Steuerzahlern steht für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein jährlicher Maximalbetrag zu: 1.900 € (bei Erhalt von steuerfreien Zuschüssen zur Krankenversicherung / Beihilfe zu Krankheitskosten) oder 2.800 € (keine steuerfreien Zuschüsse). Darunter fallen unter anderem Haftpflichtversicherungen, private Krankenversicherungen, Kapitallebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Wann ist die Kfz-Versicherung steuerlich absetzbar?

Um die Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sie sind im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen und gleichzeitig Versicherungsnehmer der Autoversicherung.
  • Sie haben ein steuerpflichtiges Einkommen.

Es ist infolgedessen nicht möglich, die Kfz-Versicherung eines anderen Familienmitglieds (z. B. des Partners oder des Kindes) von der Steuer abzusetzen.

Übrigens: Die Hintergründe dazu, warum die Preise für Kfz-Versicherungen zuletzt spürbar angestiegen sind, erläutern wir in unserem Artikel "Warum ist die Kfz-Versicherung so teuer geworden?".

Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen: So geht’s

Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben und Ihre Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen möchten, müssen Sie dafür die geltenden Fristen einhalten, und zwar bis zum 31. Juli des Folgejahres. Sofern Sie sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Wie geben Privatpersonen die Kfz-Versicherung bei der Steuer an?

Wo Sie die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in Ihrer Steuererklärung eintragen, richtet sich nach der Nutzung des Fahrzeugs:

  • Bei rein privater Nutzung handelt es sich um sonstige Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben). Die Kosten tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein.
  • Bei rein beruflicher Nutzung machen Sie die Kosten der Autohaftpflichtversicherung als Werbungskosten geltend. Dafür geben Sie die Versicherungsbeiträge in der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ an.
  • Nutzen Sie Ihr Fahrzeug privat und beruflich, nehmen Sie eine entsprechende Aufteilung zwischen sonstigen Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten vor.

Hierbei hilft Ihnen Ihr Fahrtenbuch, in dem Sie die privaten und geschäftlichen Fahrten dokumentieren. Fragen Sie zudem bei einem Steuerberater nach, falls sich Überschneidungen mit der Entfernungspauschale ergeben.

Wie geben Selbstständige die Kfz-Versicherung bei der Steuer an?

Selbstständige gehen bei der Steuererklärung wie folgt vor:

  • Nutzen Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich für private Fahrten, sind nur die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen wie bei Privatpersonen zu berücksichtigen.
  • Bei geschäftlicher Nutzung besteht die Möglichkeit, sowohl die Kosten der Autohaftpflichtversicherung als auch der Kaskoversicherung steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr Fahrzeug im Betriebsvermögen führen. Geben Sie die Beiträge in der Anlage EÜR bei den Betriebsausgaben unter „Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten“ an.

Falls Sie das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen haben, ist die steuerliche Absetzung gegebenenfalls über eine Nutzungseinlage möglich. Hierzu berät Sie ein Steuerbüro.

Welche Nachweise benötige ich?

Wie bei anderen Ausgaben in Ihrer Steuererklärung benötigen Sie für die gezahlten Beiträge zur Autoversicherung einen entsprechenden Nachweis. Dafür genügt die jährliche Beitragsrechnung oder eine Kopie des Versicherungsvertrags. Alternativ eignen sich Kontoauszüge, mit denen Sie die Beitragszahlung gegenüber dem Finanzamt nachweisen.

In der Regel brauchen Sie die Belege zur Beitragszahlung nur einzureichen, wenn das Finanzamt Sie ausdrücklich dazu auffordert (Belegvorhaltepflicht). Die Dokumente lassen sich dann online per ELSTER oder über die App „MeinELSTER+“ an die Behörden übermitteln. Denken Sie daher in jedem Fall daran, wichtige Unterlagen aufzubewahren.

FAQ zur Kfz-Steuer

Können Rentner die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?

Ja, für Rentner sind die Beiträge zur Autohaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar – nicht aber die Kosten der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese Regelung gilt ebenfalls für Pensionäre. Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung gehören zum Vorsorgeaufwand, den Sie in der Einkommensteuererklärung angeben.

Wer kann die Kfz-Steuer absetzen?

Selbstständige dürfen die Kfz-Steuer absetzen, wenn sie ihr Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen. Bei privater Nutzung ist dies nicht erlaubt. Privatpersonen erhalten über die Pendlerpauschale steuerliche Erleichterungen.

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