Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Die Autoversicherung ist von der Steuer absetzbar. Hierbei macht es allerdings einen Unterschied, ob Sie Ihre Steuererklärung als Privatperson oder als Selbstständiger abgeben.
Angestellte, Rentner, Pensionäre und Beamte dürfen ihre Autoversicherung nur anteilig von der Steuer absetzen. Konkret bedeutet das: Sie können in Ihrer Einkommensteuererklärung die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen.
Hinweis: Der Anteil für die Teil- oder Vollkaskoversicherung lässt sich von Privatpersonen nicht steuerlich absetzen. Denn ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, mit denen Sie für die Zukunft vorsorgen. Kaskoversicherungen in der Autoversicherung stellen hingegen eine Sachversicherung dar.
Gehen Sie einer selbstständigen Tätigkeit nach, profitieren Sie von weiteren Steuererleichterungen: Sofern Sie Ihr Fahrzeug beruflich nutzen, dürfen Sie die kompletten Beiträge zur Kfz-Versicherung steuerlich absetzen – sprich: die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung
Steuerzahlern steht für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein jährlicher Maximalbetrag zu: 1.900 € (bei Erhalt von steuerfreien Zuschüssen zur Krankenversicherung / Beihilfe zu Krankheitskosten) oder 2.800 € (keine steuerfreien Zuschüsse). Darunter fallen unter anderem Haftpflichtversicherungen, private Krankenversicherungen, Kapitallebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Um die Kfz-Versicherung von der Steuer abzusetzen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Es ist infolgedessen nicht möglich, die Kfz-Versicherung eines anderen Familienmitglieds (z. B. des Partners oder des Kindes) von der Steuer abzusetzen.
Übrigens: Die Hintergründe dazu, warum die Preise für Kfz-Versicherungen zuletzt spürbar angestiegen sind, erläutern wir in unserem Artikel "Warum ist die Kfz-Versicherung so teuer geworden?".
Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben und Ihre Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen möchten, müssen Sie dafür die geltenden Fristen einhalten, und zwar bis zum 31. Juli des Folgejahres. Sofern Sie sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Wo Sie die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung in Ihrer Steuererklärung eintragen, richtet sich nach der Nutzung des Fahrzeugs:
Hierbei hilft Ihnen Ihr Fahrtenbuch, in dem Sie die privaten und geschäftlichen Fahrten dokumentieren. Fragen Sie zudem bei einem Steuerberater nach, falls sich Überschneidungen mit der Entfernungspauschale ergeben.
Selbstständige gehen bei der Steuererklärung wie folgt vor:
Falls Sie das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen haben, ist die steuerliche Absetzung gegebenenfalls über eine Nutzungseinlage möglich. Hierzu berät Sie ein Steuerbüro.
Wie bei anderen Ausgaben in Ihrer Steuererklärung benötigen Sie für die gezahlten Beiträge zur Autoversicherung einen entsprechenden Nachweis. Dafür genügt die jährliche Beitragsrechnung oder eine Kopie des Versicherungsvertrags. Alternativ eignen sich Kontoauszüge, mit denen Sie die Beitragszahlung gegenüber dem Finanzamt nachweisen.
In der Regel brauchen Sie die Belege zur Beitragszahlung nur einzureichen, wenn das Finanzamt Sie ausdrücklich dazu auffordert (Belegvorhaltepflicht). Die Dokumente lassen sich dann online per ELSTER oder über die App „MeinELSTER+“ an die Behörden übermitteln. Denken Sie daher in jedem Fall daran, wichtige Unterlagen aufzubewahren.
Ja, für Rentner sind die Beiträge zur Autohaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar – nicht aber die Kosten der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese Regelung gilt ebenfalls für Pensionäre. Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung gehören zum Vorsorgeaufwand, den Sie in der Einkommensteuererklärung angeben.
Selbstständige dürfen die Kfz-Steuer absetzen, wenn sie ihr Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen. Bei privater Nutzung ist dies nicht erlaubt. Privatpersonen erhalten über die Pendlerpauschale steuerliche Erleichterungen.