Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Die meisten Kfz-Versicherungsverträge haben eine Laufzeit vom 1. Januar bis 31. Dezember. In diesen Fällen ist der 30. November Stichtag für die Kündigung Ihrer Autoversicherung. Diese Frist ist für alle Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben.
Für sogenannte 12-Monats-Policen gelten 365 Tage Laufzeit ab Vertragsbeginn. Auch für diese Vertragsart gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende. Beispiel: Soll eine Autoversicherung mit Laufzeitbeginn 1. Mai gekündigt werden, muss dies bis spätestens 31. März des Folgejahres geschehen.
Von der außerordentlichen Kündigung können Sie in diesen Fällen Gebrauch machen:
Wenn Ihre Versicherung den Beitrag erhöht, muss sie Ihnen das in einem Schreiben mitteilen. Dies geschieht in der Regel mit der Beitragsrechnung, oft auch Beitragsinformation genannt. Ob Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können, erkennen Sie an dem Vergleichsbeitrag für das nächste Jahr. Der Vergleichsbeitrag ist der Betrag, der ohne Erhöhung zu zahlen gewesen wäre.
Wenn Sie Ihren Pkw verkaufen oder er zwangsversteigert wird, übernimmt der Käufer Ihren Kfz-Versicherungsvertrag. Er ist jedoch berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erwerb des Autos zu kündigen. Informieren Sie unbedingt Ihre Kfz-Versicherung nach dem Verkauf. Am besten reichen Sie den Kaufvertrag als Beleg ein. Ansonsten fährt der Käufer zu Lasten Ihrer SF-Klasse.
Die sichere Variante für den Verkäufer: Fahren Sie vor dem Verkauf zur Zulassungsstelle, damit Sie Ihr Auto abmelden können. Damit erlischt automatisch ihr Vertrag.
Alternativ gilt ihre Versicherung als gekündigt, sobald der Käufer bei der Zulassungsbehörde das Auto anmeldet.
Wenn Sie ein anderes Auto kaufen, gilt dies als Fahrzeugwechsel. Sie können sich dann eine neue Kfz-Versicherung aussuchen.
Wenn Ihr Auto in eine neue Typklasse eingestuft wird, steigt oftmals auch Ihr Versicherungsbeitrag. Die Ursache für die Stufung liegt dann zum Beispiel darin, dass das Fahrzeugmodell häufig in Unfälle verwickelt ist und es dadurch vermehrt zu Schadenregulierungen kommt. Die Typ- und Regionalklassen werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben und sind für alle Versicherungen Vorgabe und bindend.
Damit Sie keinen Nachteil haben, steht Ihnen auch hier ein Sonderkündigungsrecht zu. Analog dazu verhält es sich auch mit der Regionalklasse.
Die Kündigung Ihrer bisherigen Autoversicherung ist denkbar einfach. Den meisten Versicherern genügt eine einfache E-Mail. Folgende Angaben gehören in die Kündigung:
Ein Einschreiben ist nicht notwendig. Die Eingangsbestätigung per E-Mail reicht aus. Damit können Sie im Zweifelsfall die Einhaltung der Frist beweisen. Bedenken Sie auch: Das Schreiben muss immer der Versicherungsnehmer selbst verfassen. Es ist nicht möglich, für eine Dritte Person, etwa den Ehepartner, zu kündigen.
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